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Die Ausbildungen der höheren Berufsbildung sind in der schweizerischen Bildungssystematik auf der Tertiärstufe positioniert. Die Tertiärstufe ist wiederum unterteilt in:
- Tertiärstufe A: Fachhochschulen und universitäre Hochschulen
- Tertiärstufe B: höhere Berufsbildung
Die höhere Berufsbildung setzt einen beruflichen oder schulischen Abschluss der Sekundarstufe II vor-
aus, d.h. ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, den Abschluss einer höheren schulischen Allgemein-
bildung (z.B. Gymnasium, Fachmittelschule) oder eine gleichwertige Qualifikation (BBG, Art. 26, Abs. 2). Die höhere Berufsbildung verbindet solide praktische Fähigkeiten mit fundierten theoretischen Fachkenn-
tnissen. Sie dient der Vermittlung und dem Erwerb von Qualifikationen, die für die Ausübung einer an-
spruchsvolleren oder einer verantwortungsvolleren Tätigkeit erforderlich sind (BBG Art. 26, Abs. 1).
Die höhere Berufsbildung wird erworben durch (BBG Art. 27)
- eine eidgenössische Berufsprüfung (BP) oder eine eidgenössische höhere Fachprüfung (HFP)
- eine eidgenössisch anerkannte Bildung an einer höheren Fachschule
Weiterführende Informationen zum Thema
Informationen zur Höheren Berufsbildung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie BBT
Informationen zur Reglementierung von Eidg. Prüfungen im Gesundheitsbereich
Informationen zu den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen finden Sie in der Rubrik Gesetze & Verordnungen.
Ihre Ansprechpersonen für die Höhere Berufsbildung
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