Nachdiplomstudium |
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Die Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (NDS HF) sind in der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) geregelt. Die Zulassung zu einem NDS HF setzt einen Abschluss auf der Tertiärstufe voraus (MiVo-HF Art. 14, Abs. 1).
Im Gesundheitsbereich gibt es das NDS HF in Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege.
Gemäss erläuterndem Bericht zur Vernehmlassung des Weiterbildungsgesetztes soll die eidgenössische Anerkennung von NDS HF aufgehoben werden. Gemäss Gesetzesentwurf sollen die NDS HF künftig unter die Kategorie nicht-formale Bildung gefasst werden und nicht mehr staatlich reglementiert werden.
In Anbetracht dieser Entwicklungen hat der Vorstand von OdASanté bereits Anfang 2009 beschlossen, Weiterbildungen mit erhöhtem Reglementierungsbedarf inskünftig als eidgenlössische Höhere Fachprüfungen (HFP) anstelle von NDS HF zu positionieren.
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