Rahmenlehrplan für den Bildungsgang Pflege
zur dipl. Pflegefachfrau HF / zum dipl. Pflegefachmann HF
Der Rahmenlehrplan zur dipl. Pflegefachfrau HF / zum dipl. Pflegefachmann HF wurde am 4.9.2007 durch die OdASanté und die Schweizerische Konferenz Pflegebildungen im Tertiärbereich (SKP) erlassen. Das BBT hat den Rahmenlehrplan am 24.9.2007 genehmigt; dieser ist am 1.1.2008 in Kraft getreten.
Chronologie des Erarbeitungsprozesses zum RLP Pflege HF
Aktualisierung des Rahmenlehrplans -
Entwicklungskommission "RLP Pflege HF"
Gemäss der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo) müssen Rahmenlehrpläne "periodisch überprüft und den wirtschaftlichen, technologischen und didaktischen Entwicklungen angepasst" werden (MiVo, Art. 7, Abs. 4). Zu diesem Zweck hat der Vorstand OdASanté die Entwicklungskommission "RLP Pflege HF" eingesetzt. Das Geschäftsreglement definiert die Grundlagen, die Mitgliedschaft, Zweck und Aufgaben sowie die Organisation dieser Kommission.
An der Sitzung vom 10. November 2009 haben die Kommissionsmitglieder Werner Mathis einstimmig zum Präsidenten gewählt (Zusammensetzung Kommission s. Anhang Geschäftsreglement Entwicklungskommission RLP Pflege HF).
Des Weiteren ist am 10.11.2009 entschieden worden, insbesondere die beiden Themen "Ermöglichung berufsbegleitender Bildungsgänge" und "einheitliche Anrechenbarkeit der im Rahmen der altrechtlichen Ausbildung in Pflege Diplomniveau I (DN I) erworbenen Kompetenzen" dringlich zu behandeln und eine entsprechende Anpassung des RLP in die Wege zu leiten.
An der Sitzung vom 29. Januar 2010 hat sich die Entwicklungskommission RLP Pflege HF mit der Formulierung der dringlichen Anpassungen im Rahmenlehrplan befasst. Im Frühling 2010 führt die OdASanté eine interne Anhörung durch und legt die Änderungsvorschläge ihren Trägerverbänden, den kantonalen Organisationen der Arbeitswelt Gesundheit (kant. OdA) und den Bildungsanbietern (BGS) vor.
An der Sitzung vom 4. Juni 2010 hat die Entwicklungskommission RLP Pflege HF die Auswertung der internen Anhörung OdASanté diskutiert und die entsprechenden Anpassungen des RLP Pflege HF einstimmig verabschiedet.
Die inhaltlichen Anpassungen sind anschliessend vom Vorstand OdASanté (29.6.2010) sowie von der Eidgenössischen Kommission für höhere Fachschulen (EKHF) am 6.7.2010 gutgeheissen worden.
Der angepasste Rahmenlehrplan Pflege HF ist am 14.2.2011 vom BBT genehmigt worden und damit in Kraft getreten.
Informationsschreiben
An der Sitzung vom 10. Februar 2011 hat die Entwicklungskommission RLP Pflege HF den Bericht einer Arbeitsgruppe verabschiedet, der belegt, dass der RLP und dessen Umsetzung bei den Bildungsanbietern den Anforderungen der Europäischen Union entsprechen. Diese Arbeit wird nun ans BBT weitergeleitet, damit das Dossier zur Überprüfung der Konformität des RLP Pflege HF mit den Anforderungen der EU-Richtlinien bei nächster Gelegenheit der EU-Kommission unterbreitet werden kann.
Am 4. April 2011 hat die Entwicklungskommission die Frage der Anrechenbarkeit des einschlägigen eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) Fachfrau/-mann Gesundheit (FaGe) behandelt. Daraufhin haben die Vorstände von OdASanté und vom Schweizerischen Verband Bildungszentren Gesundheit und Soziales BGS eine entsprechende Regelung im Grundsatz beschlossen. Zwischen Juli und September ist eine interne Anhörung durchgeführt worden.
Die Entwicklungskommission für den Rahmenlehrplan Pflege HF (EK RLP Pflege HF) hat an ihrer Sitzung vom 26. September 2011 von den mehrheitlich zustimmenden Rückmeldungen aus der internen Anhörung zur Anrechenbarkeit des einschlägigen eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) Fachfrau/-mann Gesundheit (FaGe) Kenntnis genommen. Sie hat OdASanté und dem Schweizerischen Verband Bildungszentren Gesundheit und Soziales (BGS), als Träger des RLP Pflege HF, empfohlen, an der vorgeschlagenen Formulierung für die Anpassung des RLP festzuhalten. Die zuständigen Gremien von OdASanté und des BGS haben Ende November bzw. Anfang Dezember 2011 dieser Empfehlung Folge geleistet.
Die eidgenössische Kommission für höhere Fachschulen (EKHF) hat an ihrer Sitzung vom 24. Januar 2012 die Formulierung des Rahmenlehrplans (RLP) Pflege HF zur Anrechenbarkeit des einschlägigen eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) Fachfrau/-mann Gesundheit (FaGe) formal begutachtet. Die EKHF empfiehlt dem BBT einstimmig, diese Formulierung zu genehmigen. Der angepasste RLP Pflege HF wurde in der Zwischenzeit von OdASanté und von dem Schweizerischen Verband Bildungszentren Gesundheit und Soziales (BGS) erlassen und dem BBT zur Genehmigung unterbreitet.
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