Rahmenlehrplan für den Bildungsgang biomedizinische Analytik zur/zum dipl. Biomedizinischen Analytiker/in HF
Erarbeitung des Rahmenlehrplans
Infolge des Inkrafttretens des neuen Berufsbildungsgesetzes per 1. Januar 2004 und gestützt auf die Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen, haben der Schweizerische Berufsverband der diplomierten Biomedizinischen Analytikerinnen und Analytiker HF (labmed schweiz suisse svizzera) und der Schweizerische Verband der Schulleiter anerkannter med. Laborantinnen- und Laborantenschulen (SVSMLS) den Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zur/zum dipl. Biomedizinische Analytikerin / Biomedizinischen Analytiker HF erarbeitet.
Wie im Begleitbericht der OdASanté dokumentiert, wurde das Projekt durch die OdASanté begleitet. Am 20.2.2008 verabschiedete der Vorstand der OdASanté den RLP BMA HF zuhanden der eidgenössischen Kommission für höhere Fachschulen (EKHF). Mit der Genehmigung des Rahmenlehrplans durch das BBT vom 27.5.2008 hat die OdASanté die Trägerschaft für den Rahmenlehrplan übernommen.
Projektablauf
Aktualisierung des Rahmenlehrplans -
Entwicklungskommission "RLP BMA HF"
Gemäss der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo) müssen Rahmenlehrpläne "periodisch überprüft und den wirtschaftlichen, technologischen und didaktischen Entwicklungen angepasst" werden (MiVo, Art. 7, Abs. 4). Als Trägerin des Rahmenlehrplans für den Bildungsgang medizinisches Labor zur/zum dipl. Biomedizinischen Analytiker/in HF ist die OdASanté zuständig für die Einsetzung einer Kommission, um die Aktualisierung des Rahmenlehrplans zu sichern (s. Kap. 1.2 des Rahmenlehrplans). Der Vorstand der OdASanté hat an seiner Sitzung vom 23.9.2009 die sog. Entwicklungskommission "RLP BMA HF" eingesetzt. Das Geschäftsreglement definiert die Grundlagen, die Mitgliedschaft, Zweck und Aufgaben sowie die Organisation dieser Kommission.
An der Sitzung vom 13. Januar 2010 haben die Kommissionsmitglieder Heinz Ryffel einstimmig zum Präsidenten gewählt (Zusammensetzung Kommission s. Anhang Geschäftsreglement Entwicklungskommission RLP BMA HF).
Die Entwicklungskommission BMA HF hat sich an dieser Sitzung insbesondere mit dem Thema der Anerkennung ausländischer Abschlüsse beschäftigt und eine Delegation des dafür zuständigen SRK empfangen.
Am 31. Mai 2010 hat ein Austausch der Entwicklungskommission RLP BMA HF mit den FachexpertInnen für die Anerkennungsverfahren der Bildungsgänge medizinisches Labor HF des BBT stattgefunden.
Die Diskussion hat gezeigt, dass der RLP gut umgesetzt werden kann. Mit den im RLP gemachten Zielvorgaben ist man durchwegs einverstanden. Die Kompetenzen sind stets im Rahmen der Verantwortung resp. der Funktion der Studierenden zu verstehen. Es ist daran erinnert worden, dass die im RLP definierten Abschlusskompetenzen am Ende der Ausbildung erreicht werden müssen, um den Anforderungen der Arbeitswelt zu genügen; Nicht alle Kompetenzen werden später von allen dipl. BMA HF im Berufsleben – je nach Funktion – auch tatsächlich angewandt.
Als zuständige Fachkommission hat sich die Entwicklungskommission RLP BMA HF an dieser Sitzung ausserdem mit einer dringlichen Interpretationsfrage bezüglich Auslegung des RLP befasst; nämlich mit dem Zeitpunkt des abschliessenden Qualifikationsverfahrens (RLP Kap. 6).
Auch der direkte Kontakt mit den Experten des SRK für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist am 31. Mai 2010 weiter gepflegt worden.
Anlässlich der Sitzung vom 31. Mai 2011 hat die Entwicklungskommission RLP BMA HF bestätigt, dass die Umsetzung des RLP ohne nennenswerte Probleme stattfinde. Der RLP entspreche den Bedürfnissen aus der Praxis.
Ausserdem waren die Mitglieder der Kommission der Ansicht, dass einzelne kleine redaktionelle Präzisierungen am RLP notwendig seien. Dies um zweideutige Formulierungen auszuschliessen, welche die Möglichkeit zu unterschiedlichen Interpretationen geben könnten. Wie es in allen anderen Rahmenlehrplänen im Zuständigkeitsbereich von OdASanté der Fall ist, sollte im RLP BMA HF ausdrücklich erwähnt werden, dass das abschiessende Qualifikationsverfahren am Ende der Ausbildung stattfindet. Die entsprechenden Präzisierungen werden im Herbst 2011 vorgenommen.
Die Entwicklungskommission RLP BMA HF hat sich ferner erneut über die Frage der Anrechenbarkeit ausländischer Diplome befasst. Ein Meinungsaustausch in dieser Frage zwischen den verschiedenen Entwicklungskommissionen ist vorgesehen.
Die eidgenössische Kommission für höhere Fachschulen (EKHF) hat an ihrer Sitzung vom 24. Januar 2012 die beantragten Präzisierungen des Rahmenlehrplans für den Bildungsgang biomedizinische Analytik HF (RLP BMA HF) formal begutachtet. Die EKHF empfiehlt dem BBT einstimmig, diese Präzisierungen, die zur einheitlichen Interpretation des RLP beitragen, zu genehmigen. In der Zwischenzeit wurde der angepasste RLP BMA HF von OdASanté erlassen und dem BBT zur Genehmigung unterbreitet.
Nebst kleinen redaktionellen Korrekturen wird im Rahmenlehrplan neu ausdrücklich präzisiert, dass das abschliessende Qualifikationsverfahren am Ende der Ausbildung stattfinden muss.
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