Rahmenlehrplan für den Bildungsgang Dentalhygiene
zur dipl. Dentalhygienikerin / zum dipl. Dentalhygieniker HF
Erarbeitung des Rahmenlehrplans
Infolge des Inkrafttretens des neuen Berufsbildungsgesetzes per 1. Januar 2004 und gestützt auf die Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen nahmen Swiss Dental Hygienist, die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) und die Leitungskonferenz der vier DH-Schulen 2006 die Erarbeitung eines Rahmenlehrplans für den Bildungsgang zur dipl. Dentalhygienikerin / zum dipl. Dentalhygieniker HF auf.
Die OdASanté hat das Projekt zur Erarbeitung des Rahmenlehrplans (RLP) begleitet. Am 25.6.2008 hat der Vorstand der OdASanté RLP zu Handen der Eidgenössischen Kommission für höhere Fachschulen (EKHF) verabschiedet. Nach Genehmigung des RLP durch das BBT am 10.7.2009 hat die OdASanté die Trägerschaft für den RLP übernommen.
Projektablauf
Aktualisierung des Rahmenlehrplans -
Entwicklungskommission "RLP DH HF"
Gemäss der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo) müssen Rahmenlehrpläne "periodisch überprüft und den wirtschaftlichen, technologischen und didaktischen Entwicklungen angepasst" werden (MiVo, Art. 7, Abs. 4). Als Trägerin des Rahmenlehrplans für den Bildungsgang Dentalhygiene zur/zum dipl. Dentalhygieniker/in HF ist die OdASanté zuständig für die Einsetzung einer Kommission, um die Aktualisierung des Rahmenlehrplans zu sichern (s. Kap. 1.2 des Rahmenlehrplans). Der Vorstand der OdASanté hat an seiner Sitzung vom 25.2.2010 die sog. Entwicklungskommission "RLP DH HF" eingesetzt. Das Geschäftsreglement definiert die Grundlagen, die Mitgliedschaft, Zweck und Aufgaben sowie die Organisation dieser Kommission.
An der ersten Sitzung vom 10. Juni 2010 haben die Kommissionsmitglieder Brigitte Schoeneich einstimmig zur Präsidentin gewählt (Zusammensetzung Kommission s. Anhang Geschäftsreglement Entwicklungskommission RLP DH HF).
Als zuständige Fachkommission hat sich die Entwicklungskommission RLP DH HF an dieser Sitzung ausserdem mit einer dringlichen Frage bezüglich Auslegung des RLP befasst; nämlich mit den Anforderungen an die Leitung des Bildungsgangs (Kap. 5.4).
Des Weiteren hat die Kommission die für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse zuständigen Experten des SRK empfangen.
Am 3. November 2011 hat ein Austausch zwischen der Entwicklungskommission RLP DH HF und den FachexpertInnen für die Anerkennungsverfahren der Bildungsgänge Dentalhygiene HF des BBT stattgefunden.
Die Diskussion hat gezeigt, dass die Bildungsanbieter mit der Umsetzung des RLP zurecht kommen, auch wenn die Verankerung der Arbeitsprozesse in den Curricula teilweise eine Herausforderung darstellt. Mit den im RLP verankerten Kompetenzvorgaben ist man durchwegs einverstanden.
Im weiteren hat sich die EK RLP DH mit der Frage der Einführung einer eidgenössischen Prüfung in Alters- und Behindertenzahnmedizin befasst, die sich eindeutig von RLP DH HF abgrenzen muss. Die Durchführung einer breit angelegten Bedarfsanalyse durch Swiss Dental Hygienists in Absprache mit OdASanté und der SSO wird zeigen, ob das Projekt weiterverfolgt werden kann.
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