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Rahmenlehrplan für den Bildungsgang Podologie
zur dipl. Podologin HF / zum dipl. Podologe HF
Auf Antrag des Schweizerischen Podologen-Verbands (SPV) und der Société Suisse des podologues (SSP) hat sich der Vorstand der OdASanté am 20.2.2008 für eine Positionierung der Tertiärausbildung in Podologie auf der Stufe höhere Fachschule (HF) ausgesprochen. Lange Verhandlungen waren nötig, bis man sich – trotz unterschiedlicher Ausgangslagen in der Deutsch- und der Westschweiz – auf einen einzigen gesamtschweizerischen Ausbildungsweg für Podologinnen und Podologen auf Tertiärstufe hat einigen können.
- In der Deutschschweiz wird die Ausbildung zur Podologin HF / zum Podologe HF Podologinnen und Podologen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) offenstehen, welche ihre Qualifikation durch den Erwerb eines Titels auf Tertiärniveau zu erweitern wünschen resp. die Zulassung zur selbständigen Berufsausübung erlangen wollen; die Ausbildung umfasst mindestens 3600 Lernstunden.
- In der Westschweiz, wo die Ausbildung zur Podologin EFZ / zum Podologe EFZ nicht angeboten wird, wird die Ausbildung an der höheren Fachschule mindestens 5400 Lernstunden umfassen.
Im 2009 ist der Entwurf des Rahmenlehrplans (RLP) für den Bildungsgang Podologie HF in eine interne Vernehmlassung bei den betroffenen Fachkreisen gegeben und dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) zur Qualitätssicherung zugestellt worden. Nach entsprechender Bereinigung ist vom 4.2.2010 bis am 4.5.2010 das öffentliche Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden (s. Internetseite des BBT). Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung sind in die Überarbeitung des RLP eingeflossen oder deren Nichtberücksichtigung begründet worden. An seiner Sitzung vom 22.9.2010 hat der Vorstand OdASanté den Rahmenlehrplan z.Hd. der Eidgenössischen Kommission für höhere Fachschulen (EKHF) verabschiedet. Mit Beschluss vom 28.10.2010 beantragt die EKHF einstimmig beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) die Genehmigung des RLP Podologie HF.
Am 12.11.2010 ist der RLP vom BBT genehmigt worden und damit in Kraft getreten. Die OdASanté hat die Trägerschaft für den RLP übernommen.
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