|
Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) hat am 10.7.2009 den Rahmenlehrplan (RLP) für das Nachdiplomstudium (NDS) HF Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege genehmigt. Der RLP ist mit der Genehmigung durch das BBT in Kraft getreten.
Gemäss Vorstandsbeschluss vom 29.4.2009 müssen die Weiterbildungen in den entsprechenden Fachrichtungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem neuen Recht umgestellt werden. Weitere Informationen
Entwicklungskommission "RLP NDS HF AIN" (EK RLP AIN)
Gemäss der Verordnung des EVD über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo) müssen Rahmenlehrpläne "periodisch überprüft und den wirtschaftlichen, technologischen und didaktischen Entwicklungen angepasst" werden (MiVo, Art. 7, Abs. 4). Als Trägerin des Rahmenlehrplans für das Nachdiplomstudium (NDS) HF Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege, ist die OdASanté zuständig für die Einsetzung einer Kommission, um die Aktualisierung des Rahmenlehrplans zu sichern (s. Kap. 1.2 des Rahmenlehrplans). Der Vorstand der OdASanté hat an seiner Sitzung vom 9.12.2009 die sog. Entwicklungskommission "RLP NDS HF AIN" eingesetzt. Das Geschäftsreglement definiert die Grundlagen, die Mitgliedschaft, Zweck und Aufgaben sowie die Organisation dieser Kommission.
Am 4. März 2010 hat die konstituierende Sitzung der EK RLP AIN stattgefunden. Um die verschiedenen Fachrichtungen und Sprachregionen möglichst gut abzudecken, haben die Kommissionsmitglieder Kurt Sperl, Höhere Fachschule Gesundheit Zentralschweiz, Kantonsspital Luzern, Vertreter der Bildungsanbieter in der Deutschschweiz zum Präsidenten und Margrit Cohen, Universitätsspital Genf, Vertreterin der Westschweizer Bildungsanbieter zur Vizepräsidentin gewählt. Die Kommission hat ausserdem die prioritär zu behandelnden Themen aufgelistet.
An der zweiten Sitzung vom 16. Juli 2010 hat die EK RLP AIN insbesondere zu folgenden Themen Beschlüsse gefasst:
- Zulassungsbedingungen für RettungssanitäterInnen HF und Hebammen HF/FH zum NDS HF (RLP Kap. 4.3). Gemäss dem definierten Vorgehen bei der Zulassung von RettungssanitäterInnen und Hebammen ist die Eignungsprüfung gleichbedeutend mit dem regulären Aufnahmeverfahren.
- Anforderungen an die Abteilung/Station der beruflichen Tätigkeit der Studierenden (Präzisierung RLP Kap. 4.2)
Am 26. Januar 2011 hat ein erster Austausch der EK RLP AIN mit den FachexpertInnen für die Anerkennungsverfahren der Nachdiplomstudiengänge HF AIN des BBT stattgefunden: Im Allgemeinen sind die bisher gemachten Erfahrungen der FachexpertInnen positiv; die Zusammenarbeit der FachexpertInnen untereinander sowie mit den LeitexpertInnen ist effizient und beeinflusst sich positiv.
An der Sitzung vom 23. Februar 2011 hat die EK RLP AIN die folgenden Dokumente verabschiedet:
- Grundsatz für den Einsatz von PrüfungsexpertInnen (s. RLP Kap. 6.1.d). Diese werden erst nach der BBT-Anerkennung des Bildungsanbieters eingesetzt.
- Entwurf der Richtlinien für die Überprüfung und Anerkennung der Lernorte Praxis. Die interne Anhörung dazu dauert bis am 5. Mai 2011.
Die für den Rahmenlehrplans RLP NDS HF AIN zuständige Entwicklungskommission hat z.Hd. der Bildungsanbieter Empfehlungen für die Zusammenarbeit mit den Lernorten Praxis entworfen und diese im Frühling einer Anhörung unterzogen. An der Sitzung vom 17. Mai 2011 hat die EK RLP AIN die vielseitig eingegangenen Stellungnahmen gesichtet. Das Papier wird nun entsprechend überarbeitet und dürfte Ende August verabschiedet werden.
Die aktuelle Formulierung des Absatzes 7.1.3 des RLP AIN NDS HF berücksichtigt nicht alle altrechtlichen Diplome in Notfallpflege. Damit die Umwandlung bisheriger Titel für all diejenigen gewährleistet ist, die eine Ausbildung absolviert haben, die mit dem heutigen NDS HF verglichen werden kann, sollte nach Absprache mit dem BBT in einem Anhang zum RLP baldmöglichst eine entsprechende Präzisierung vorgenommen.
Zudem hat die EK RLP AIN die folgenden Dokumente bezüglich des Kap. 4.3 des RLP NDS HF AIN genehmigt:
An der Sitzung vom 22. November 2011 hat die EK RLP AIN das Thema der Aufnahme ins NDS HF AIN von Inhabern eines ausländischen AIN-Diploms erörtert, um eine einheitliche Behandlung der Anfragen gemäss Vorgaben des RLP NDS HF AIN durch die Bildungsanbieter anzustreben. Danach wendete sich die EK RLP AIN der Problematik der Rekrutierungsschwierigkeiten und Abbrüche der AIN-Weiterbildung zu. Die Entwicklungen dieser Situation, die bereits vor dem Inkrafttreten des aktuellen RLP NDS HF AIN existierte, müssen überwacht werden.
Der zuständige Ausschuss der EK RLP AIN hat eine Selektion der mehr als hundert bei der Geschäftsstelle OdASante eingetroffenen Bewerbungen für die Funktion von Prüfungsexperten/Prüfungsexpertin durchgeführt. Als Selektionskriterien galten: 1) das Fachgebiet; 2) die Berufserfahrung; 3) die Sprachkenntnisse; 4) die geographische Lage des Praxisorts und der verschiedenen Bildungsanbieter. Die ersten Prüfungsexperten werden bereits im Sommer 2012 eingesetzt.
Die eidgenössische Kommission für höhere Fachschulen (EKHF) hat an ihrer Sitzung vom 24. Januar 2012 die beantragten Präzisierungen des Rahmenlehrplans für die Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege (RLP NDS HF AIN) formal begutachtet. Die EKHF empfiehlt dem BBT einstimmig, diese Präzisierungen zu genehmigen.
In der Zwischenzeit wurde der angepasste RLP NDS HF AIN von OdASanté erlassen und dem BBT zur Genehmigung unterbreitet.
Die Präzisierungen beziehen sich auf die Übergangsbestimmungen sowie auf den Nachweis der vorausgesetzten Pflegekompetenzen für die Zulassung zum NDS HF. Sie wurden durch die Entwicklungskommission RLP NDS HF AIN nach breiter Abstützung in den Fachkreisen vorgeschlagen und vom Vorstand OdASanté genehmigt.
Die nächste Sitzung der EK RLP AIN findet am 6. März 2012 statt.
|