Die Ausbildung zum/zur medizinischen Masseur/in wurde bisher durch das Schweizerische Rote Kreuz reglementiert. Die Ausbildung führte zu einem SRK-Fähigkeitsausweis (FA SRK). Auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses hat der Vorstand der OdASanté dem Gesuch der Organisation der Arbeitswelt Medizinischer Masseure (OdA MM) zugestimmt, die Ausbildung in medizinischer Massage in Zukunft auf der Stufe einer Berufsprüfung zu positionieren.
Im Juni 2009 ist die Prüfungsordnung für die eidgenössische Berufprüfung Medizinischer Masseur / medizinische Masseurin in Kraft getreten. Das Berufsprofil wurde dem neuen Ausbildungsgefäss angepasst, unterscheidet sich jedoch vom bisherigen Berufsprofil Med. Masseur FA SRK nicht wesentlich.
Die OdASanté ist in der Qualitätssicherungskommission (QSK) vertreten, welche die OdA MM eingesetzt hat.