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Validierung von Bildungsleistungen

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Die Validierung von Bildungsleistungen ist im Berufsbildungsgesetz (BBG) verankert. Durch die­ses Verfahren wird die Gleichwertigkeit von Kompetenzen, die durch Erfahrung oder frühere Aus­bildungen erworben worden sind, mit einem bestehenden Abschluss anerkannt. Zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat das BBT im Februar 2005 ein Pro­jekt zur Erarbeitung eines verbindlichen nationalen Leitfadens für die Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen lanciert. 

Die OdASanté hat die Aufgabe, die Validierung von Bildungsleistungen im Gesundheitsbereich auf gesamtschweizerischer Ebene zu koordinieren. Vorerst ist nur das Verfahren aktuell, das zum eid­genössischen Fähigkeitszeugnis Fachangestellte/r Gesundheit (EFZ FAGE) führt. In diesem Rahmen ist die OdASanté zuständig für:

  • die Entwicklung eines Qualifikationsprofils FAGE,
  • die Festlegung der Bestehensregeln,
  • die Formulierung der Zugangsvoraussetzungen.
Diese Instrumente geben den nationalen Rahmen vor, den die verschiede­nen Projekte berücksichtigen müssen. Sie stützen sich zwin­gend auf die Bildungsverordnung FaGe. Sie werden im Rahmen des Projekts Revision Bildungsverordnung FaGE erarbeitet und sollten Anfang 2009 in Kraft treten.
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