Die Bildungsverordnung über die berufliche Grundbildung Assistent-in Gesundheit und Soziales EBA ist seit August 2010 in Kraft. Im Jahre 2023 begann die letzte reguläre 5-Jahres-Überprüfung gemäss Bildungsverordnung (Art. 21 Abs. 4). Es galt zu prüfen, ob die Ausbildung den aktuellen wirtschaftlichen, technologischen, ökologischen und didaktischen Entwicklungen noch gerecht wird oder ob Anpassungsbedarf besteht.
Projektschritte
Im Rahmen der 5-Jahres-Überprüfung erfasste die Trägerschaft mit Umfragen und Interviews die Erfahrungen und Bedürfnisse aus der Umsetzung der Bildungserlasse an den drei Lernorten. Gleichzeitig führte die Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK) eine Umfrage bei den Kantonen zu den Umsetzungserfahrungen der Lehraufsicht, am Lernort Schule und der Prüfungsleitung durch. Schliesslich verfasste das SBFI einen Bericht zu Aspekten der Berufsentwicklung und den aktuellen Vorgaben und Rahmenbedingungen.
Im Überprüfungsbericht wurden die Ergebnisse der Umfragen der Trägerschaft und die Berichte der Kantone und des SBFI zusammengefasst und Empfehlungen der SKBQ AGS zum Handlungsbedarf festgehalten. Die SKBQ AGS beantragte, die Bildungserlasse einer Totalrevision zu unterziehen. Der Überprüfungsbericht wurde Mitte Juni in den Vorständen von SAVOIRSOCIAL und OdASanté genehmigt. Die Trägerschaften werden zu gegebener Zeit einen Antrag für eine Totalrevision an das SBFI stellen. Weitere Informationen dazu folgen.
Projektorganisation
Auftraggeber: Vorstand von SAVOIR¬SOCIAL sowie Vorstand OdASanté
Steuergruppe: SKBQ AGS
Projektleitung: Jean-Michel Plattner und Isabelle Praplan (OdASanté) in Zusammenarbeit mit Ursula Zweifel (SAVOIRSOCIAL)
Zeitplan
2023: Planung der 5-Jahres-Überprüfung AGS
2024: Befragung der Lernorte und der Kantone, Bericht SBFI
2025: Entscheid der Trägerschaft
Projektdauer
2023 - 2025