Der Anhang 2 zum Bildungsplan «Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes» wurde aufgrund von Veränderungen in der Jugendschutzverordnung formal angepasst. Inhaltlich bleibt er unverändert.
Der Anhang ist ab 1. September 2025 gültig.
• Bildungsplan Assistentin Gesundheit und Soziales (EBA)
• Bildungsplan Medizinproduktetechnologin / Medizinproduktetechnologe mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)