Die Bildungsverordnung der AGS EBA ist seit 2010 in Kraft. Die reguläre 5-Jahres-Überprüfung der Bildungserlasse im Jahr 2024 zeigte insbesondere bei den pflegerischen und sozialen Ausbildungsinhalten Anpassungsbedarf. Vor diesem Hintergrund haben die Vorstände von OdASanté und SAVOIRSOCIAL im Juni 2025 entschieden, eine Totalrevision der Bildungserlasse einzuleiten. Gleichzeitig hat der Vorstand von SAVOIRSOCIAL den Wunsch geäussert, die Ausbildung stärker auf die Anforderungen der Arbeitsfelder des Sozialbereichs – insbesondere auf Tagesstrukturen im Alters- und Behindertenbereich sowie auf den Kinderbereich – auszurichten und den Anschluss an die Ausbildung Fachfrau/Fachmann Betreuung (FaBe) EFZ zu erleichtern. Die Vorstände beider Organisationen haben dem Vorprojekt «Prüfung Schwerpunkte» zugestimmt.
Generalistische Ausrichtung und gezielte Weiterentwicklung des Profils
Im Rahmen des Vorprojekts wurden die aktuellen Bildungserlasse untersucht. Zudem wurde geprüft, ob innerhalb der AGS EBA Ausbildungsschwerpunkte eingeführt werden könnten. Die Ergebnisse zeigen: Das Berufsprofil der AGS EBA ist gemäss aktueller Bildungsverordnung generalistisch angelegt, die Ausbildung heute jedoch überwiegend auf die Langzeitpflege und -betreuung ausgerichtet. Ausbildungsschwerpunkte sind potenziell möglich, um die Praxisorientierung in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern zu stärken. Gleichzeitig würden sie im Vergleich zur generalistischen Ausbildung die Entwicklung und Umsetzung der Ausbildung komplexer machen und die Durchlässigkeit der Absolvent*innen zwischen den Arbeitsfeldern einschränken.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse und auf Empfehlung der Projektsteuergruppe haben die Vorstände von OdASanté und SAVOIRSOCIAL beschlossen, die generalistische Ausrichtung der Ausbildung nach Möglichkeit beizubehalten und das Profil gezielt weiterzuentwickeln. Die Anforderungen der verschiedenen Arbeitsfelder sind dabei zu berücksichtigen.
Damit soll die Ausbildung breit angelegt bleiben und einen flexiblen Einsatz der Absolventinnen und Absolventen in unterschiedlichen Arbeitsfeldern des Gesundheits- und Sozialbereichs ermöglichen. Ein zentrales Ziel der Weiterentwicklung ist, die gemeinsamen Handlungskompetenzen, die der Assistenzfunktion in allen Arbeitsfeldern zugrunde liegen, klarer herauszuarbeiten und zu stärken. Die konkrete Ausgestaltung der Bildungserlasse wird im Rahmen der anstehenden Revision erarbeitet – gestützt auf fachliche Grundlagen und die Bedürfnisse der Praxis.
Branche soll Qualifikationsprofil und Einsatzpotenzial diskutieren
In einem nächsten Schritt erarbeiten OdASanté und SAVOIRSOCIAL unter Einbezug der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität AGS EBA (SKBQ AGS EBA) und einer Arbeitsgruppe das Qualifikationsprofil (QP) der künftigen AGS-Ausbildung. Dabei werden insbesondere jene Kompetenzen definiert, die alle AGS unabhängig von ihrem späteren Einsatzbereich während der Ausbildung erwerben sollen. Das QP wird anschliessend im Rahmen einer Vernehmlassung in den Arbeitsfeldern des Gesundheits- und Sozialbereichs konsultiert. Gleichzeitig werden zusätzliche Daten erhoben. Sie sollen insbesondere aufzeigen, wie gross das Potenzial für Ausbildungsplätze in den verschiedenen Arbeitsfeldern ist.
Ziel ist eine zukunftsfähige AGS-Ausbildung, die den Anforderungen der Praxis gerecht wird und der Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten von AGS im Gesundheits- und Sozialbereich Rechnung trägt.