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Karriere in der Pflege über die Höhere Fachprüfung

Eidgenössische Prüfungen im Pflegebereich

OdASanté hat im November 2021 mit der Inkraftsetzung der Prüfungsordnung der Höheren Fachprüfung Berater-in frühe Kindheit das Projekt "Eidgenössische Prüfungen in der Pflege" abgeschlossen. Dieses Projekt startete im Jahr 2014, mit dem Ziel, sieben Höhere Fachprüfungen (HFP) und eine Berufsprüfung (BP) in der Pflege zu entwickeln.

HFP und BP sind eidgenössische Prüfungen. Einmal bestanden, erhalten die Absolventinnen und Absolventen einen eidgenössischen Abschluss – ein eidgenössisches Diplom im Falle der HFP und einen eidgenössischen Fachausweis im Falle der BP. Diese Abschlüsse berechtigen die Inhaber und Inhaberinnen zudem, einen geschützten Titel zu tragen.

HFP in der Pflege werden in unterschiedlichen Fachrichtungen angeboten

Innerhalb des Projekts "Eidgenössische Prüfungen in der Pflege" wurden folgende eidgenössische Prüfungen entwickelt:

Die gesetzlichen Grundlagen der HFP, die Prüfungsordnung und die dazugehörige Wegleitung, der HFP in Onkologiepflege, in Diabetesfachberatung und in Nephrologiepflege wurden im Januar 2019 vom Staatssekretariat für Berufsbildung, Forschung und Innovation SBFI in Kraft gesetzt. Danach startete OdASanté unmittelbar mit der Implementierung. Für jede Prüfung wurde eine Trägerschaft gegründet, Mitglieder für die Qualitätssicherungskommission wurden gesucht und Bildungsanbieter dazu eingeladen, die vorbereitenden Module für die HFP zu entwickeln.

Erste Pflegefachpersonen starteten 2020

Im Sommer 2020 starteten am Kantonsspital St. Gallen die ersten Pflegefachpersonen mit den vorbereitenden Modulen zur HFP Onkologiepflege. Bereits im Juni 2021 wurde mit der Ausschreibung der Höheren Fachprüfung zum Fachexperten beziehungsweise zur Fachexpertin in Onkologiepflege ein erstes Prüfungsangebot der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In den kommenden Jahren sollen sukzessive weitere Prüfungstermine für weitere Höhere Fachprüfungen folgen. So startete die Fachhochschule Gesundheit in Fribourg im Juni 2021 mit den vorbereitenden Modulen zur HFP Diabetesfachberatung.

Im November 2021 übergaben OdASanté und die Co-Träger die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen in der Pflege definitiv an das Prüfungssekretariat EPSanté. Mit diesem Schritt ist die Implementierung der eidgenössischen Prüfungen auf Seiten Geschäftsstelle OdASanté abgeschlossen. Betriebe und Fachpersonen sind nun eingeladen, die neuen Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung zu nutzen. Die Bildungsanbieter entwickeln bei genügender Nachfrage die notwendigen Vorbereitungsmodule und bieten sie an, damit Fachpersonen aus der Pflege die Prüfungen bereits ab den ersten Ausschreibungen ablegen können.

Aufbau der Höheren Fachprüfungen in der Pflege

Um zur jeweiligen Höheren Fachprüfung zugelassen zu werden, müssen insgesamt fünf vorbereitende Module besucht werden. Diese Module werden von unterschiedlichen Bildungsanbietern in der Schweiz angeboten und können berufsbegleitend absolviert werden.

Die hier erwähnten Höheren Fachprüfungen – mit Ausnahme der HFP Berater-in Frühe Kindheit, haben denselben Aufbau: Modul eins "Fachführung in der Pflege" und Modul fünf "Fachführung in der Organisation" sind vertiefungsübergreifend und deshalb in allen HFP gleich. Die fachlich vertiefenden Inhalte werden in den Modulen zwei, drei und vier vermittelt.

Quelle: OdASanté, grafisch adaptiert durch das KSSG

Haben Pflegefachpersonen alle vorbereitenden Module bestanden und verfügen sie über die notwendige Berufserfahrung in der jeweiligen Fachrichtung von mindestens zwei Jahren zu 80 Prozent, werden sie von der Qualitätssicherungskommission zur Höheren Fachprüfung zugelassen. Diese Prüfung umfasst drei Teile: Die Diplomarbeit, die vor der eigentlichen Prüfung erstellt wird. Am Prüfungstag selbst präsentiert der Kandidat oder die Kandidatin die Ergebnisse der Diplomarbeit, die im anschliessenden Fachgespräch mit den Prüfungsexpertinnen und -experten vertieft diskutiert werden.

Pflegefachpersonen, die bereits andere Weiterbildungen im Fachbereich der entsprechenden HFP absolviert haben und so bereits über das notwendige Fachwissen und die damit verbundenen Kompetenzen verfügen, haben die Möglichkeit, bei der zuständigen Qualitätssicherungskommission ein Gesuch um "Gleichwertigkeit" eines oder mehrerer vorbereitenden Module zu stellen. Wird dem Gesuch stattgegeben, müssen die vorbereitenden Module nicht mehr absolviert werden, deren Gleichwertigkeit durch die Qualitätssicherungskommission bestätigt wurde. Die Inhalte und Kompetenzen, die in den jeweiligen Modulen vermittelt werden, sind in der Wegleitung der entsprechenden Prüfung detailliert beschrieben. Die Wegleitungen gibt es auf www.epsante.ch bei den jeweiligen Prüfungen.

Welchen Mehrwert hat eine Höhere Fachprüfung in der Pflege?

Eine Eidgenössische Prüfung im Bereich der Pflege bietet gleichermassen Vorteile für Fachpersonen und Betriebe respektive Organisationen. Absolventinnen und Absolventen übernehmen die Fachführung im Pflegeprozess der jeweiligen Patientengruppe. So pflegen und betreuen beispielsweise Fachexpertinnen und Fachexperten in Onkologiepflege krebskranke Patientinnen und Patienten und ihre Bezugspersonen im häuslichen Bereich und in Institutionen. Sie unterstützen in der Diagnose- und Therapiephase einer onkologischen Erkrankung, sind in den Bereichen der Chronic Care und Palliative Care, aber auch der Rehabilitation und der Beratung tätig. Der Verantwortungs- und Einsatzbereich der Fachexpertin / des Fachexperten in Onkologiepflege mit eidgenössischem Diplom wird von den Betrieben festgelegt.

Finanzierung der HFP

Die vorbereitenden Module zu den eidgenössischen Prüfungen, Berufsprüfung und Höhere Fachprüfung, werden vom Bund subventioniert. Er übernimmt 50 Prozent der angefallenen Kursgebühren bis zu einem Maximalbetrag von CHF 10 500.–, sofern im Anschluss an den Vorbereitungslehrgang die eidgenössische Prüfung absolviert wird.

Informationen dazu gibt es beim SBFI über die Voraussetzungen und das Prozedere für den Unterstützungsbeitrag. In diesem Erklärvideo (YouTube) ist das Prozedere kurz zusammengefasst.

Weil die Bundesbeiträge erst nach der Absolvierung der eidgenössischen Prüfung ausbezahlt werden, gibt es für Personen, die sich in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen befinden, zudem die Möglichkeit, Stipendien resp. Darlehen bei Kantonen und verschiedensten Organisationen zu unterschiedlichen Bedingungen zu beantragen. Eine Übersicht zur Vergabe von Stipendien gibt es hier:

Weitere Informationen

Wer sich einen Überblick über das Prüfungsangebot und die Zulassungsbedingungen verschaffen will, kann dies beispielsweise über die Webseite von EPSanté tun: www.epsante.ch

Informationen gibt es ausserdem im Faktenblatt von XUND und des BZPflege sowie auf der Internetseite der HEdS-Fr (Diabetesfachberatung).

Dieser Artikel ist in enger Zusammenarbeit zwischen OdASanté und dem SBK entstanden. Der Artikel erscheint in der kompletten Ausführung in der Ausgabe 2/2022 des Fachmagazins "Krankenpflege".