Neue Rechtsgrundlage macht Neugenehmigung aller Rahmenlehrpläne erforderlich
Aufgrund der neuen Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) mussten die Trägerschaften beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) die Erneuerung der Genehmigung der Rahmenlehrpläne beantragen. Die anerkannten Bildungsgänge gemäss Rahmenlehrplan (RLP) Pflege müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des neugenehmigten Rahmenlehrplans ein Gesuch beim SBFI für die Überprüfung der Anerkennung einreichen.
Vorgenommene Anpassungen am Rahmenlehrplan Pflege HF
Die aktuelle Revision des RLP Pflege HF umfasst ausschliesslich Änderungen oder Präzisierungen, die grundsätzlich keine Implikationen für die Umsetzung haben:
- Formale Anpassungen an die neue MiVo-HF
- Aktualisierung/Präzisierung von fachlichen Begrifflichkeiten/Zuständigkeiten
- Aktualisierung Kapitel 5 Bildungsorganisation: Um der tatsächlichen Umsetzung besser gerecht zu werden, beschränkt sich die Darstellung auf die beiden Lernbereiche Praxis und Theorie, in denen je Sequenzen des Trainings und Transfers stattfinden.
Unverändert bleiben das Berufsbild und die zu erreichenden Kompetenzen, die Zulassungsbedingungen, das Qualifikationsverfahren sowie die Anzahl Lernstunden und deren Aufteilung zwischen dem Lernort Schule und dem Lernort Praxis.
Anerkennung des Diploms Pflege HF in der EU
Bei der Umsetzung des Rahmenlehrplans Pflege HF müssen die relevanten EU-Richtlinien befolgt werden, welche die gegenseitige Diplomanerkennung für die Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau HF / zum dipl. Pflegefachmann HF im Rahmen der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union im Bereich Personenfreizügigkeit verbindlich regeln. Im Sinne der Einhaltung der relevanten EU-Richtlinien wird auf eine Regelung zur standardisierten Anrechenbarkeit des einschlägigen EFZ und damit auf ein Abbilden des zweijährigen Bildungsganges für Fachfrauen / Fachmänner Gesundheit (FaGe) im Rahmenlehrplan Pflege HF verzichtet.
Verkürzungen des Studiums erfolgen beim Bildungsgang Pflege HF ausschliesslich aufgrund individueller Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen (s. RLP Pflege HF Kapitel 3.3. Anrechenbarkeit). Das SBFI überprüft und anerkennt gemäss Rahmenlehrplan Pflege HF die Bildungsgänge im Umfang von 5400 Lernstunden. Bei den zweijährigen Bildungsgängen handelt es sich um Klassen, welche mit FaGe gebildet werden, denen vergleichbare Bildungsleistungen je individuell anerkannt worden sind.
Der vom SBFI anerkannte, im Rahmenlehrplan Pflege HF ausgewiesene Bildungsgang im Umfang von 5400 Lernstunden ist vollumfänglich kompatibel mit den relevanten EU-Richtlinien – dies auch für den Fall, dass bei einer Kandidatin oder einem Kandidaten bereits erbrachte Bildungsleistungen durch den Bildungsanbieter angerechnet worden sind. Mit dem Diplom wird ausgewiesen, dass die Diplomandin oder der Diplomand alle erforderlichen Leistungen erbracht und die Abschlusskompetenzen erreicht hat.
Nächste Revision des Rahmenlehrplans Pflege ist bereits gestartet
Die Entwicklungskommission treibt aufgrund der sich stark verändernden Bedingungen in der Arbeitswelt sowie unter Berücksichtigung gewisser Rahmenbedingungen und verschiedener übergeordneter Entwicklungen bereits die nächste Revision des Rahmenlehrplans voran. Unter Einbezug der Erkenntnisse aus dem Projekt "Abschlüsse in Pflege und Betreuung" wird eruiert, welche grundlegenden Anpassungen am Rahmenlehrplan angezeigt sind. Zu gegebener Zeit werden auch Betriebe und Schulen in das Projekt einbezogen.