OdASanté befürwortet das Konzept zur Arbeitswelterfahrung (AWE) im Fachbereich Gesundheit

Bildungspolitik

OdASanté spricht sich für das von der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) vorgelegte Konzept zur Anerkennung der Arbeitswelterfahrung (AWE) im Zulassungsverfahren zu Bachelorstudiengängen im Gesundheitsbereich aus.

Wer an einer Fachhochschule ein Bachelorstudium im Fachbereich Gesundheit aufnehmen möchte, muss für die Zulassung nebst einer Maturität auch über entsprechende Arbeitswelterfahrung verfügen. 

Deshalb wird von Kandidatinnen und Kandidaten, die weder über eine Berufsmaturität im Zusammenhang mit einer beruflichen Grundbildung im Gesundheitswesen noch über eine Fachmaturität Gesundheit verfügen eine einjährige Arbeitswelterfahrung (AWE) verlangt. Die Gesetzesgrundlage hierfür bildet das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG). 

In den vergangenen Monaten und Jahren wurden im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) Vorschläge erarbeitet, wie die AWE absolviert werden kann, sodass die Studierenden möglichst profitieren und ohne dass dabei die Betriebe überfordert werden. Ein entsprechendes Konzept mit drei unterschiedlichen, auf die Bedürfnisse der Sprachregionen angepassten Modellen liegt nun vor. Eine Anhörung im Auftrag des Hochschulrats lief bis zum 16. Juni 2025.

OdASanté befürwortet das vorgeschlagene Konzept mit drei Modellen

In ihrer Stellungnahme unterstützt OdASanté das vom Hochschulrat vorgeschlagene Konzept mit den drei Modellen. Der aktuelle Vorschlag ist das Ergebnis der Arbeiten im Rahmen einer erweiterten Arbeitsgruppe der Fachkonferenz SHK mit Einbezug der betroffenen Akteure der Gesundheitsbranche; d.h. der Fachhochschulen Gesundheit, des Spitalverbands H+, OdASanté und der GDK. 

Das ausgearbeitete Konzept stellt sicher, dass Studierende ohne spezifische Vorbildung bis zum Ende ihres Bachelorstudiums die geforderte einjährige AWE absolvieren und somit gegenüber Inhaberinnen und Inhabern eines EFZ im Gesundheitswesen oder einer Fachmaturität Gesundheit keine Bevorzugung erfahren. 

Praxisgerechte Ausbildungs- und Betreuungskonzepte sind entscheidend

Aus Sicht von OdASanté darf die während dem Studium zu absolvierende AWE mit keinem Wettbewerbsvorteil einhergehen; das heisst, Studierende ohne spezifische Vorbildung dürfen nach dem Absolvieren der AWE gegenüber Berufsmaturandinnen und -maturanden mit einem EFZ im Gesundheitswesen keine systematische Bevorzugung auf dem Arbeitsmarkt erfahren. 

Dennoch muss die während dem Studium zu absolvierende AWE so ausgestaltet sein, dass die Studierenden von ihr profitieren, d.h. ihr bereits im Studium erworbenes Wissen anwenden und weiter vertiefen können. Dies bedingt entsprechende Konzepte und eine angemessene Betreuung der Studierenden in den Betrieben. Ein eingehendes Ausbildungs- und Betreuungskonzept bedarf auch die vor Studienbeginn zu absolvierende AWE.

In einem vom Fachkräftemangel gekennzeichneten Arbeitsumfeld sind die personellen Ressourcen der Betriebe nachhaltig und sinnvoll einzusetzen. Gerne ist OdASanté dazu bereit, in entsprechenden Arbeitsgruppen mitzuwirken.

Hier finden Sie die Stellungnahme von OdASanté: Anhörung zum Konzept mit drei Modellen für die Arbeitswelterfahrung als Zulassungsvoraussetzung zu einem FH-Bachelorstudiengang im Fachbereich Gesundheit: Stellungnahme OdASanté.