OdASanté definiert Profil und Kompetenzen von Pfleghelfenden und anerkennt Kurse in Pflegehilfe nach neuen Mindestanforderungen

Der Bedarf an Pflegehelfenden steigt stetig. Gleichzeitig nimmt die Bedeutung einer schweizweit vergleichbaren Qualität der Kurse in Pflegehilfe und gleichwertigen Kursangeboten weiter zu. Vor diesem Hintergrund hat OdASanté das Profil und die Kompetenzen von Pflegehelfenden definiert und anschliessend Mindestanforderungen für Kurse in Pflegehilfe aufgestellt.

Das Profil und die Kompetenzen für Pflegehelfende stärken die Beschreibung konkreter Handlungssituationen, die klare Abgrenzung zu Fachpersonen mit Fokus auf unterstützende Tätigkeiten in stabilen Pflegesituationen sowie die Integration transversaler Kompetenzen und die Anschlussfähigkeit an die berufliche Grundbildung (insbesondere AGS und FaGe). Es handelt sich dabei nicht um eine Erweiterung, sondern um eine präzisere Operationalisierung bestehender Kompetenzen.

Die Mindestanforderungen definieren schweizweit einheitliche Vorgaben für Aufbau, Durchführung und Abschluss der Kurse in Pflegehilfe mit Branchenzertifikat von OdASanté. Sie konkretisieren insbesondere die Anforderungen an Zulassung, Theorie- und Praxisausbildung, Lernkontrollen und Schlussprüfung sowie an die Qualifikation von Kursanbietern und Lehrpersonen.

Das Kompetenzprofil und die Mindestanforderungen wurden unter Einbezug von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen (H+, Spitex Schweiz, ARTISET, SBK),  erarbeitet, iterativ mit dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) fachlich gespiegelt und mit Praxisvertretenden validiert. Die neuen Grundlagen sind damit breit abgestützt und orientieren sich an den Bedürfnissen der Praxis und der Versorgung.

Damit schafft OdASanté eine einheitliche und verbindliche Grundlage für den Aufbau und die Anerkennung von Kursangeboten. So wird sichergestellt, dass Pflegehelfende über vergleichbare Kompetenzen verfügen und die Ausbildung den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen der Branche entspricht.

Ein gemeinsamer Qualitätsrahmen für die Zukunft

Die Mindestanforderungen bauen auf den bisher geltenden Anerkennungskriterien für Kurse in Pflegehilfe auf und entwickeln diese gezielt weiter. Sie konkretisieren zentrale Elemente der Kursangebote wie Struktur, Umfang und praktische Ausbildung sowie Anforderungen an Kursdurchführung, Lehrpersonen und Lernkontrollen.

Ziel ist es, die Qualität der Ausbildung weiter zu stärken, eine konsistente Umsetzung über alle Anbieter hinweg sicherzustellen und gleichzeitig die Transparenz für Kursanbieter, Teilnehmende und Arbeitgebende zu erhöhen. Die Regelung gilt schweizweit für alle Anbieter eines anerkannten Kursangebotes und bildet die Grundlage für ein einheitliches Anerkennungssystem im Bereich der Pflegehilfe.

Wichtige Termine und Fristen

Die Mindestanforderungen treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt bilden sie die verbindliche Grundlage für die Anerkennung von Kursen in Pflegehilfe. OdASanté empfiehlt interessierten Anbietern, ihre Kurse bereits unter Berücksichtigung des Profils und Kompetenzen von Pflegehelfenden von den Mindestanforderungen zu entwickeln und ein Gesuch ab 1. Januar 2027 einzuplanen.

Für laufende Gesuche gilt das bisherige Verfahren unter folgenden zeitlichen Vorgaben: Gesuche müssen bis spätestens 30. September 2026 vollständig eingereicht und bis Ende Dezember 2026 abgeschlossen werden. Vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2026 nimmt OdASanté keine Gesuche entgegen.

Für Kursanbieter mit einem bereits anerkannten Kurs in Pflegehilfe gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2028 für die Re-Anerkennung nach den neuen Mindestanforderungen.

Geordneter Übergang im bestehenden System

Die gestaffelte Einführung schafft Planungssicherheit für Kursanbieter und gewährleistet einen geordneten Übergang in das neue Anerkennungssystem. Laufende Anerkennungsverfahren können nach den bisherigen Vorgaben abgeschlossen werden, während neue Gesuche nach den neuen Mindestanforderungen beurteilt werden.

Weiterentwicklung im Sinne der Versorgung

Die Mindestanforderungen sind Teil der laufenden Weiterentwicklung der Berufsbildung im Gesundheitswesen. Sie tragen dazu bei, dass Pflegehelfende auch künftig über klar definierte Kompetenzen verfügen und ihren wichtigen Beitrag in der Versorgung zuverlässig leisten können.
 

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