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OdASanté übernimmt neu die Anerkennung von Kursen in Pflegehilfe

Ab 1. Februar 2025 übernimmt OdASanté die Anerkennung der Kurse in Pflegehilfe, welche ausserhalb des SRK angeboten werden. Bildungsanbieter von Kursen in Pflegehilfe können diese von OdASanté anerkennen lassen. Dies berechtigt sie, den Absolvierenden ein Zertifikat zu verleihen, das im Rahmen der geltenden Administrativverträge anerkannt ist.

Bild: Spitex Schweiz/Pia Neuenschwander

 

Spitex-Organisationen können Pflegehelferinnen und Pflegehelfer für die Erbringung von Tätigkeiten der Grundpflege (sog. KLV-C-Leistungen) einsetzen. Dafür müssen die Pflegehelferinnen und Pflegehelfer einen Kurs in Pflegehilfe absolviert haben, der entweder durch das Schweizerische Rote Kreuz SRK oder einen anerkannten Bildungsanbieter durchgeführt wird. Dies ist so im Anhang «Fachpersonal» der Administrativverträge der Spitex-Verbände mit den Krankenversicherern (tarifsuisse, HSK und CSS) festgehalten.

Seit 2018 haben die Spitex-Verbände Spitex Schweiz und die Association Spitex privée Suisse ASPS die Anerkennung von Kursen in Pflegehilfe, welche ausserhalb des SRK angeboten wurden, durchgeführt. Spitex Schweiz hat 2023 einen Antrag auf Übernahme des Anerkennungsverfahrens durch OdASanté gestellt. Der Vorstand von OdASanté hat diesem Antrag zugestimmt. 

Als nationaler Dachverband verfügt OdASanté über grosse Erfahrung und Kompetenz in der Pflege und Entwicklung von Ausbildungsprogrammen in der Gesundheitsbranche. OdASanté ist zuständig für die Anerkennung von Aus- und Weiterbildungen und sorgt dafür, dass anerkannte Abschlüsse eine Grundlage für weiterführende Qualifikationen bieten. Durch ihre Arbeit trägt OdASanté wesentlich dazu bei, die Qualität der Ausbildungen zu sichern, und ist daher die geeignete Institution, um Kurse für Pflegehilfe zu prüfen und anzuerkennen.

Anerkennung durch OdASanté ab 1. Februar 2025

Ab 1. Februar 2025 übernimmt OdASanté die Anerkennung der Kurse in Pflegehilfe, welche ausserhalb des SRK angeboten werden und sich an Personen richten, welche zukünftig für Spitex-Organisationen oder in Langzeitinstitutionen, Spitälern und Kliniken arbeiten werden. Andere gleichwertige Kurse für pflegende Angehörige gemäss Anhang «Fachpersonal» der Administrativverträge sind davon ausgenommen. Für Anerkennungsverfahren von gleichwertigen Kursen für pflegende Angehörige sind weiterhin die Spitex-Verbände zuständig.

Informationen und Kosten der Anerkennung von Kursen in Pflegehilfe

Interessierte Bildungsanbieter können neu ab 1. Februar 2025 bei OdASanté ein Gesuch für die Anerkennung ihres Kurses stellen. Alle Informationen zu den Bedingungen, Ablauf und Dauer des Anerkennungsverfahrens sowie Kosten finden Sie im Dokument «Informationen und Kosten der Anerkennung von Kursen in Pflegehilfe».

Weiterführende Informationen zu den Kursen

Bereits von OdASanté anerkannte Bildungsanbieter sowie alle weiteren Informationen und Dokumente zu den Kursen in Pflegehilfe sind in der Rubrik «Berufe» zugänglich.