Die Qualifikationsverfahren 2022, wie auch allfällige Teilprüfungen bzw. vorgezogene Prüfungen, werden für die beruflichen Grundbildungen und für die Berufsmaturität für alle Lernenden, wenn immer möglich, nach geltendem Recht durchgeführt. Dies gilt auch für Repetentinnen und Repetenten bei den beruflichen Grundbildungen sowie für Kandidatinnen und Kandidaten ausserhalb eines geregelten Bildungsganges.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem offiziellen Schreiben der TBBK.