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Stellungnahme von OdASanté zur Verabschiedung der Botschaft zur Stärkung der höheren Berufsbildung

Bildungspolitik

Die geplanten Änderungen im Berufsbildungsgesetz bringen wichtige Impulse, werfen jedoch für die Gesundheitsberufe zentrale Fragen zu Nachdiplomstudiengängen und Titellogik auf.

Am 30. April 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. OdASanté nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der geplanten Gesetzesänderungen keine Sonderregelung für die Gesundheitsberufe vorgesehen ist. Bereits im Rahmen der Vernehmlassung hat sich OdASanté mit einer Stellungnahme geäussert: Stellungnahme von OdASanté vom 04.10.2024

OdASanté unterstützt das Ziel des Bundesrates, die Attraktivität der höheren Berufsbildung generell zu stärken. Eine qualitativ gute Berufsbildung mit attraktiven Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten ist für die Sicherung des Fachkräftebedarfs im Gesundheitswesen essenziell. Daher erachten wir auch das Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung als äusserst wichtig.

Wir begrüssen sowohl die Einführung eines Bezeichnungsrechts «Höhere Fachschule» sowie von Englisch als mögliche zusätzliche Prüfungssprache bei Berufs- und höheren Fachprüfungen. 

Bundesrat sieht die NDS HF AIN in einer HFP und gewährt lange Übergangsfrist

Die vorgesehene Flexibilisierung der Nachdiplomstudiengänge stellt für das Gesundheitswesen eine grosse Herausforderung dar. Künftig sollen NDS HF kein eidgenössisches Anerkennungsverfahren mehr durchlaufen müssen und eigenständig von den höheren Fachschulen angeboten werden können. Die Nachdiplomstudiengänge in Anästhesie-, Intensiv- und Notfallpflege (NDS HF AIN) basieren jedoch auf einem eidgenössischen Rahmenlehrplan, der die Ausbildungsqualität in Theorie und Praxis garantiert und stellen daher einen Sonderfall dar. OdASanté hat sich anlässlich der Vernehmlassung zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes deshalb für eine Ausnahmeregelung stark gemacht, solange nicht hinreichend gewährleistet ist, dass die Qualitätsanforderungen und weiteren Bedingungen auch im Gefäss der HFP erfüllt werden können.

OdASanté nimmt zur Kenntnis, dass in der Botschaft die spezielle Situation der NDS HF AIN zwar an mehreren Stellen thematisiert wird, der Bundesrat aber darauf verzichtet, in der Gesetzesvorlage die geforderte Ausnahmeregelung für die AIN-Lehrgänge aufzunehmen. Einzig wird der Branche eine lange Übergangsfrist zugesichert. OdASanté erachtet diese Übergangsperiode als zwingend notwendig, damit eine hinreichende Prüfung der elementaren Eckwerte möglich ist und sichergestellt ist, dass die NDS HF AIN ohne Einbussen in der Ausbildungsqualität in eine HFP überführt werden können. OdASanté wird in den kommenden Wochen alles daransetzen, mit der Branche und dem Co-Träger die Überführung in die HFP zu prüfen. Ein entsprechender Überprüfungsbericht soll Mitte Juni vorliegen.

Dreistufiges System mit nur zwei Abschlüssen

Die höhere Berufsbildung umfasst drei unterschiedliche Abschlüsse: den eidgenössischen Fachausweis, das eidgenössische Diplom und den HF-Abschluss auf Basis eines eidgenössischen Rahmenlehrplans. Problematisch erscheint uns, dass für dieses dreistufige System nur zwei Titelzusätze vorgesehen sind. Gerade im Gesundheitswesen, wo es für die Patientensicherheit wichtig ist, dass es differenzierte Berufsprofile mit klaren Verantwortlichkeiten und Kompetenzen gibt, erachten wir zwei Titelzusätze für das dreistufige System als heikel. 

Eine Gleichsetzung des HF-Abschlusses mit der Berufsprüfung birgt aus unserer Perspektive die Gefahr eines Attraktivitätsverlusts der HF sowie der Verwässerung der Verantwortlichkeiten und Kompetenzen. Aus diesen Gründen begrüssen wir den Titelzusatz «Professional Bachelor» für die Berufsprüfung nicht.

Für Rückfragen:

Alexandra Heilbronner, Geschäftsführerin OdASanté steht für Rückfragen zur Verfügung.

Kontakt:

OdASanté
Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit
Marla Eva Moser, Verantwortliche Marketing & Kommunikation
Seilerstrasse 22
3011 Bern
031 380 88 83 

marlaeva.moser@odasante.ch
https://www.odasante.ch

Hier finden Sie die Stellungnahme als Download.