Berufe
Assistent-in Gesundheit und Soziales EBA
Assistent-in Gesundheit und Soziales EBA
Berufsporträt
Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.
Bildungsgrundlagen
Die Bildungsverordnung enthält alle rechtsetzenden Elemente der beruflichen Grundbildung, u.a. Berufsbild und Ausbildungsdauer, Ziele und Anforderungen, Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten, Qualifikationsverfahren. Der Bildungsplan beschreibt die von den Lernenden bis zum Abschluss der Qualifikation zu erwerbenden Handlungskompetenzen.
Dokumentation der beruflichen Praxis
Als konkrete Ausbildungsgrundlage steht für Berufsbildende und Lernende das Ausbildungshandbuch zur Verfügung, das nebst der Bildungsverordnung und dem Bildungsplan auch das Bildungsprogramm, einen Modell-Lehrgang und viele weitere Ressourcen umfasst.
Das Ausbildungshandbuch kann beim Careum Verlag bestellt werden. Lernende und Berufsbildende halten den Lernprozess sowie die Beurteilung in der beruflichen Praxis mittels einer Lern- und Leistungsdokumentation fest.
- Bestellung Ausbildungshandbuch beim Careum Verlag
- AGS 06 Formular Lerndokumentation Version 1.0
- AGS 04 Formular für die strukturierte Besprechung Version 1.0
- AGS 02 Formular Bildungsbericht Version 1.0
- AGS 11 Hilfsmittel Überprüfung Kompetenzenerwerb Version 1.0
- Ausbildungs-Instrumente gültig ab Sommer 2021
Lehrmittel
Abgeleitet vom Ausbildungshandbuch hat der Careum Verlag ein entsprechendes Lehrmittel erarbeitet. Das Lehrmittel kann beim Careum Verlag bestellt werden.
Qualifikationsverfahren
OdASanté und SAVOIRSOCIAL setzen zwecks jährlicher Durchführung des Qualifikationsverfahrens eine Arbeitsgruppe Individuelle Praktische Arbeit (IPA) für die Bereitstellung der Dokumente für die praktische Prüfung sowie eine Arbeitsgruppe Berufskenntnisse (BK) für die Erstellung der Prüfungsaufgaben für die schriftliche Prüfung ein. In Zusammenarbeit mit dem SDBB erarbeiten die beiden Arbeitsgruppen die einzelnen Teile des Qualifikationsverfahrens.
- Wegleitung zum Qualifikationsverfahren AGS
- Dokumente zur Individuellen Praktischen Arbeit (IPA) AGS 2025
- Alte BK-Prüfungen zu Übungszwecken
- Termine QV Berufskenntnisse
- Liste der ChefexpertInnen AGS
- Geschäftsreglement AG QV BK AGS
- Mitglieder Arbeitsgruppe QV BK Assistent/-in Gesundheit und Soziales EBA
- Geschäftsreglement AG QV IPA AGS
- Mitglieder Arbeitsgruppe QV IPA Assistent/-in Gesundheit und Soziales EBA
- Wegleitung zum Nachweis des Kompetenzenerwerbs
- Formular Nachweis Kompetenzenerwerb
Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität
Zuständig für die Sicherung der Aktualität der Bildungsgrundlagen Assistent/-in Gesundheit und Soziales EBA ist die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität SKBQ AGS.
Bildungsangebote in den Regionen
Zuständig für die Umsetzung der Bildungsgrundlagen in den Regionen/Kantonen sind die kantonalen Organisationen der Arbeitswelt.
- AG: OdA GS Aargau
- AI: OdA GS
- AR: OdA GS
- BE: OdA Gesundheit Bern
- BE: OrTra santé-social Berne francophone
- BL: OdA Gesundheit beider Basel
- BS: OdA Gesundheit beider Basel
- FR: OrTra santé-social Fribourg
- GE: OrTra santé-social Genève
- GL: Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Glarus
- GR: OdA Gesundheit und Soziales Graubünden
- JU: OrTra jurassienne santé-social
- LU: XUND
- NE: OrTra Neuchâtel santé-social
- NW: XUND
- OW: XUND
- SG: OdA GS
- SH: OdA G Schaffhausen
- SO: SOdAS
- SZ: XUND
- TG: OdA GS thurgau
- TI: Formas
- UR: XUND
- VD: Espace santé-social Vaud
- VS: OrTra SSVs
- ZG: XUND
- ZH: OdA G ZH
dipl. Aktivierungsfachmann/frau HF
dipl. Aktivierungsfachmann/frau HF
Berufsporträt
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Bildungsgrundlagen
Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.
Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.
Entwicklungskommission
Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.
Bildungsangebote in den Regionen
Zuständig für die Umsetzung des Rahmenlehrplans sind die höheren Fachschulen.
dipl. Biomedizinische-r Analytiker-in HF
dipl. Biomedizinische-r Analytiker-in HF
Berufsporträt
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Bildungsgrundlagen
Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.
Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.
Entwicklungskommission
Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.
Bildungsangebote in den Regionen
Zuständig für die Umsetzung des Rahmenlehrplans sind die höheren Fachschulen.
dipl. Dentalhygieniker-in HF
dipl. Dentalhygieniker-in HF
Berufsporträt
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Bildungsgrundlagen
Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.
Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.
Entwicklungskommission
Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.
Bildungsangebote in den Regionen
Zuständig für die Umsetzung des Rahmenlehrplans sind die höheren Fachschulen.
dipl. Fachmann/frau Operationstechnik HF
dipl. Fachmann/frau Operationstechnik HF
Berufsporträt
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Bildungsgrundlagen
Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.
Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.
Entwicklungskommission
Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.
Bildungsangebote in den Regionen
Zuständig für die Umsetzung des Rahmenlehrplans sind die höheren Fachschulen.
Weitere Dokumente
dipl. Orthoptist-in HF
dipl. Orthoptist-in HF
Berufsporträt
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Bildungsgrundlagen
Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.
Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.
Entwicklungskommission
Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.
Bildungsangebote in den Regionen
Zuständig für die Umsetzung des Rahmenlehrplans sind die höheren Fachschulen.
dipl. Pflegefachmann/frau HF
dipl. Pflegefachmann/frau HF
Berufsporträt
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Bildungsgrundlagen
Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.
Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.
Entwicklungskommission
Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.
Bildungsangebote in den Regionen
Zuständig für die Umsetzung des Rahmenlehrplans sind die höheren Fachschulen.
dipl. Podologe/in HF
dipl. Podologe/in HF
Berufsporträt
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Bildungsgrundlagen
Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.
Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.
Entwicklungskommission
Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.
Bildungsangebote in den Regionen
Zuständig für die Umsetzung des Rahmenlehrplans sind die höheren Fachschulen.
Weitere Dokumente
dipl. Radiologiefachmann/frau HF
dipl. Radiologiefachmann/frau HF
Berufsporträt
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Bildungsgrundlagen
Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.
Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.
Entwicklungskommission
Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.
Bildungsangebote in den Regionen
Zuständig für die Umsetzung des Rahmenlehrplans sind die höheren Fachschulen.
Experte/in Anästhesiepflege NDS HF
Experte/in Anästhesiepflege NDS HF
Berufsporträt
Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.
Bildungsgrundlagen
Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.
Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.
Entwicklungskommission
Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.
Bildungsangebote in den Regionen
Diplomzusatz
OdASanté hat auf vielseitigen Wunsch einen Diplomzusatz entwickelt für dipl. Expertin / Experte Anästhesiepflege NDS HF / dipl. Expertin / Experte Intensivpflege NDS HF / dipl. Expertin / Experte Notfallpflege NDS HF.
Der Diplomzusatz enthält Informationen, die Arbeitgebern im In- und Ausland eine Einschätzung der fachlichen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen ermöglichen. Im Dokument ist unter anderem beschrieben, wozu eine Person mit dem entsprechenden Abschluss befähigt ist.
Die Bildungsanbieter geben dieses Dokument jeweils allen AbsolventInnen eines NDS HF AIN in der Unterrichtssprache und in Englisch zusammen mit dem Diplom ab.
Experte/in Intensivpflege NDS HF
Experte/in Intensivpflege NDS HF
Berufsporträt
Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.
Bildungsgrundlagen
Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.
Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.
Entwicklungskommission
Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.
Bildungsangebote in den Regionen
Diplomzusatz
OdASanté hat auf vielseitigen Wunsch einen Diplomzusatz entwickelt für dipl. Expertin / Experte Anästhesiepflege NDS HF / dipl. Expertin / Experte Intensivpflege NDS HF / dipl. Expertin / Experte Notfallpflege NDS HF.
Der Diplomzusatz enthält Informationen, die Arbeitgebern im In- und Ausland eine Einschätzung der fachlichen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen ermöglichen. Im Dokument ist unter anderem beschrieben, wozu eine Person mit dem entsprechenden Abschluss befähigt ist.
Die Bildungsanbieter geben dieses Dokument jeweils allen AbsolventInnen eines NDS HF AIN in der Unterrichtssprache und in Englisch zusammen mit dem Diplom ab.
Experte/in Notfallpflege NDS HF
Experte/in Notfallpflege NDS HF
Berufsporträt
Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.
Bildungsgrundlagen
Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.
Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.
Entwicklungskommission
Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.
Bildungsangebote in den Regionen
Diplomzusatz
OdASanté hat auf vielseitigen Wunsch einen Diplomzusatz entwickelt für dipl. Expertin / Experte Anästhesiepflege NDS HF / dipl. Expertin / Experte Intensivpflege NDS HF / dipl. Expertin / Experte Notfallpflege NDS HF.
Der Diplomzusatz enthält Informationen, die Arbeitgebern im In- und Ausland eine Einschätzung der fachlichen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen ermöglichen. Im Dokument ist unter anderem beschrieben, wozu eine Person mit dem entsprechenden Abschluss befähigt ist.
Die Bildungsanbieter geben dieses Dokument jeweils allen AbsolventInnen eines NDS HF AIN in der Unterrichtssprache und in Englisch zusammen mit dem Diplom ab.
Fachmann/frau Gesundheit EFZ
Fachmann/frau Gesundheit EFZ
Berufsporträt
Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.
Bildungsgrundlagen
Die Bildungsverordnung enthält alle rechtsetzenden Elemente der beruflichen Grundbildung, u.a. Berufsbild und Ausbildungsdauer, Ziele und Anforderungen, Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten, Qualifikationsverfahren. Der Bildungsplan beschreibt die von den Lernenden bis zum Abschluss der Qualifikation zu erwerbenden Handlungskompetenzen.
Dokumentation der beruflichen Praxis
Als konkrete Ausbildungsgrundlage steht für Berufsbildende und Lernende das Ausbildungshandbuch zur Verfügung, das nebst der Bildungsverordnung und dem Bildungsplan auch das Bildungsprogramm, einen Modell-Lehrgang und viele weitere Ressourcen umfasst. Das Ausbildungshandbuch kann beim Careum Verlag bestellt werden.
Lernende und Berufsbildende halten den Lernprozess sowie die Beurteilung in der beruflichen Praxis mittels einer Lern- und Leistungsdokumentation fest.
Lehrmittel
Abgeleitet vom Ausbildungshandbuch hat der Careum Verlag ein entsprechendes Lehrmittel erarbeitet. Das Lehrmittel kann beim Careum Verlag bestellt werden.
Qualifikationsverfahren
OdASanté setzt zwecks jährlicher Durchführung des Qualifikationsverfahrens eine Arbeitsgruppe für die Bereitstellung der Dokumente für die praktische Prüfung sowie eine Arbeitsgruppe für die Erstellung der Prüfungsaufgaben für die schriftliche Prüfung ein. In Zusammenarbeit mit dem SDBB erarbeiten die beiden Arbeitsgruppen die einzelnen Teile des Qualifikationsverfahrens.
- Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren FaGe
- Regelung des Qualifikationsverfahrens mit Validierung von Bildungsleistungen
- Dokumente zur Individuellen Praktischen Arbeit (IPA) FaGe 2025
- BK-Teilprüfung zu Übungszwecken (gemäss BiVo 2017)
- alte BK-Prüfungen zu Übungszwecken (gemäss BiVo 2009)
- Termine BK-Prüfung
- Liste der Chefexpert-innen FaGe
- Geschäftsreglement der Arbeitsgruppe BK FaGe
- Mitglieder der Arbeitsgruppe BK FaGe
- Geschäftsreglement der Arbeitsgruppe IPA FaGe
- Mitglieder der Arbeitsgruppe IPA FaGe
Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität
Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität SKBQ ist zuständig für die Sicherung der Aktualität der Bildungsgrundlagen.
Bildungsangebote in den Regionen
Zuständig für die Umsetzung der Bildungsgrundlagen in den Regionen/Kantonen sind die kantonalen Organisationen der Arbeitswelt.
- AG: OdA GS Aargau
- AI: OdA GS
- AR: OdA GS
- BE: OdA Gesundheit Bern
- BE: OrTra santé-social Berne francophone
- BL: OdA Gesundheit beider Basel
- BS: OdA Gesundheit beider Basel
- FR: OrTra santé-social Fribourg
- GE: OrTra santé-social Genève
- GL: Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Glarus
- GR: OdA Gesundheit und Soziales Graubünden
- JU: OrTra jurassienne santé-social
- LU: XUND
- NE: OrTra Neuchâtel santé-social
- NW: XUND
- OW: XUND
- SG: OdA GS
- SH: OdA G Schaffhausen
- SO: SOdAS
- SZ: XUND
- TG: OdA GS thurgau
- TI: Formas
- UR: XUND
- VD: Espace santé-social Vaud
- VS: OrTra SSVs
- ZG: XUND
- ZH: OdA G ZH
Fachmann/frau Operationslagerung
Fachmann/frau Operationslagerung
Berufsporträt
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Bildungsgrundlagen
Bildungsangebote in den Regionen
Die Weiterbildungsangebote werden laufend nach erfolgter Zertifizierung ab Herbst/Winter 2024 hier aufgeschaltet.
Weitere Dokumente
- Allgemeine Informationen und Kosten für die Zertifizierung
- Gesuch Zertifizierung der berufsorientierten Weiterbildung Operationslagerung
- Beurteilung des Gesuchs zur Zertifizierung der berufsorientierten Weiterbildung Operationslagerung
- Anforderungsprofil Fachexperten/innen
- Bewerbungstalon Fachexperten/innen
Medizinproduktetechnologe/in EFZ
Medizinproduktetechnologe/in EFZ
Berufsporträt
Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.
Bildungsgrundlagen
Die Bildungsverordnung enthält alle rechtsetzenden Elemente der beruflichen Grundbildung, u.a. Berufsbild und Ausbildungsdauer, Ziele und Anforderungen, Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten, Qualifikationsverfahren. Der Bildungsplan beschreibt die von den Lernenden bis zum Abschluss der Qualifikation zu erwerbenden Handlungskompetenzen.
Dokumentation der beruflichen Praxis
Als konkrete Ausbildungsgrundlage steht für Berufsbildende und Lernende das Ausbildungshandbuch zur Verfügung, das nebst der Bildungsverordnung und dem Bildungsplan auch das Bildungsprogramm, einen Modell-Lehrgang und viele weitere Ressourcen umfasst. Das Ausbildungshandbuch kann beim Careum Verlag bestellt werden.
Lernende und Berufsbildende halten den Lernprozess sowie die Beurteilung in der beruflichen Praxis mittels einer Lern- und Leistungsdokumentation fest.
Lehrmittel
Abgeleitet vom Ausbildungshandbuch hat der Careum Verlag ein entsprechendes Lehrmittel erarbeitet. Das Lehrmittel kann beim Careum Verlag bestellt werden.
Qualifikationsverfahren
OdASanté setzt zwecks jährlicher Durchführung des Qualifikationsverfahrens eine Arbeitsgruppe für die Bereitstellung der Dokumente für die praktische Prüfung sowie eine Arbeitsgruppe für die Erstellung der Prüfungsaufgaben für die schriftliche Prüfung ein. In Zusammenarbeit mit dem SDBB erarbeiten die beiden Arbeitsgruppen die einzelnen Teile des Qualifikationsverfahrens.
- Ausführungsbestimmungen QV MPT
- Termine QV BK MPT
- Geschäftsreglement AG QV BK MPT
- BK-Prüfungen zu Übungszwecken gemäss BiVo 2018
Die Version mit den Antworten ist für die Schulen auf Anfrage erhältlich info@odasante.ch - Mitglieder der Arbeitsgruppe QV BK MPT
- Geschäftsreglement AG QV VPA MPT
- Mitglieder der Arbeitsgruppe QV VPA MPT
Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität
Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität SKBQ ist zuständig für die Sicherung der Aktualität der Bildungsgrundlagen.
Bildungsangebote in den Regionen
Zuständig für die Umsetzung der Bildungsgrundlagen in den Regionen/Kantonen sind die kantonalen Organisationen der Arbeitswelt.
- AG: OdA GS Aargau
- AI: OdA GS
- AR: OdA GS
- BE: OdA Gesundheit Bern
- BE: OrTra santé-social Berne francophone
- BL: OdA Gesundheit beider Basel
- BS: OdA Gesundheit beider Basel
- FR: OrTra santé-social Fribourg
- GE: OrTra santé-social Genève
- GL: Organisation der Arbeitswelt Gesundheit Glarus
- GR: OdA Gesundheit und Soziales Graubünden
- JU: OrTra jurassienne santé-social
- LU: XUND
- NE: OrTra Neuchâtel santé-social
- NW: XUND
- OW: XUND
- SG: OdA GS
- SH: OdA G Schaffhausen
- SO: SOdAS
- SZ: XUND
- TG: OdA GS thurgau
- TI: Formas
- UR: XUND
- VD: Espace santé-social Vaud
- VS: OrTra SSVs
- ZG: XUND
- ZH: OdA G ZH
Weitere Dokumente
Pflegefachmann/frau Überwachungspflege
Pflegefachmann/frau Überwachungspflege
Berufsporträt
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Bildungsgrundlagen
Mit Mindestanforderungen setzt OdASanté Standards, die in Weiterbildungsangeboten eingehalten werden sollen. Die Überprüfung dieser Standards obliegt OdASanté.