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Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit

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Jahresbericht 2023

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WorldSkills 2024

Ein Medallion for Excellence für Louisa Kistler

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Berufe

Assistent-in Gesundheit und Soziales EBA

Assistent-in Gesundheit und Soziales EBA

Berufsporträt

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Bildungsgrundlagen

Die Bildungsverordnung enthält alle rechtsetzenden Elemente der beruflichen Grundbildung, u.a. Berufsbild und Ausbildungsdauer, Ziele und Anforderungen, Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten, Qualifikationsverfahren. Der Bildungsplan beschreibt die von den Lernenden bis zum Abschluss der Qualifikation zu erwerbenden Handlungskompetenzen.

Dokumentation der beruflichen Praxis

Als konkrete Ausbildungsgrundlage steht für Berufsbildende und Lernende das Ausbildungshandbuch zur Verfügung, das nebst der Bildungsverordnung und dem Bildungsplan auch das Bildungsprogramm, einen Modell-Lehrgang und viele weitere Ressourcen umfasst.

Das Ausbildungshandbuch kann beim Careum Verlag bestellt werden. Lernende und Berufsbildende halten den Lernprozess sowie die Beurteilung in der beruflichen Praxis mittels einer Lern- und Leistungsdokumentation fest.

Lehrmittel

Abgeleitet vom Ausbildungshandbuch hat der Careum Verlag ein entsprechendes Lehrmittel erarbeitet. Das Lehrmittel kann beim Careum Verlag bestellt werden.

Qualifikationsverfahren

OdASanté und SAVOIRSOCIAL setzen zwecks jährlicher Durchführung des Qualifikationsverfahrens eine Arbeitsgruppe Individuelle Praktische Arbeit (IPA) für die Bereitstellung der Dokumente für die praktische Prüfung sowie eine Arbeitsgruppe Berufskenntnisse (BK) für die Erstellung der Prüfungsaufgaben für die schriftliche Prüfung ein. In Zusammenarbeit mit dem SDBB erarbeiten die beiden Arbeitsgruppen die einzelnen Teile des Qualifikationsverfahrens.

Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität

Zuständig für die Sicherung der Aktualität der Bildungsgrundlagen Assistent/-in Gesundheit und Soziales EBA ist die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität SKBQ AGS.

dipl. Aktivierungsfachmann/frau HF

dipl. Aktivierungsfachmann/frau HF

Berufsporträt

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Bildungsgrundlagen

Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.

Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.

Entwicklungskommission

Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.

Bildungsangebote in den Regionen

Zuständig für die Umsetzung des Rahmenlehrplans sind die höheren Fachschulen.

dipl. Biomedizinische-r Analytiker-in HF

dipl. Biomedizinische-r Analytiker-in HF

Berufsporträt

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Bildungsgrundlagen

Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.

Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.

Entwicklungskommission

Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.

Bildungsangebote in den Regionen

Zuständig für die Umsetzung des Rahmenlehrplans sind die höheren Fachschulen.

dipl. Dentalhygieniker-in HF

dipl. Dentalhygieniker-in HF

Berufsporträt

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Bildungsgrundlagen

Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.

Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.

Entwicklungskommission

Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.

Bildungsangebote in den Regionen

Zuständig für die Umsetzung des Rahmenlehrplans sind die höheren Fachschulen.

dipl. Fachmann/frau Operationstechnik HF

dipl. Fachmann/frau Operationstechnik HF

Berufsporträt

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Bildungsgrundlagen

Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.

Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.

Entwicklungskommission

Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.

Bildungsangebote in den Regionen

Zuständig für die Umsetzung des Rahmenlehrplans sind die höheren Fachschulen.

dipl. Orthoptist-in HF

dipl. Orthoptist-in HF

Berufsporträt

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Bildungsgrundlagen

Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.

Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.

Entwicklungskommission

Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.

Bildungsangebote in den Regionen

Zuständig für die Umsetzung des Rahmenlehrplans sind die höheren Fachschulen.

dipl. Pflegefachmann/frau HF

dipl. Pflegefachmann/frau HF

Berufsporträt

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Bildungsgrundlagen

Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.

Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.

Entwicklungskommission

Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.

dipl. Podologe/in HF

dipl. Podologe/in HF

Berufsporträt

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Bildungsgrundlagen

Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.

Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.

Entwicklungskommission

Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.

Bildungsangebote in den Regionen

Zuständig für die Umsetzung des Rahmenlehrplans sind die höheren Fachschulen.

dipl. Radiologiefachmann/frau HF

dipl. Radiologiefachmann/frau HF

Berufsporträt

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Bildungsgrundlagen

Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.

Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.

Entwicklungskommission

Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.

Bildungsangebote in den Regionen

Zuständig für die Umsetzung des Rahmenlehrplans sind die höheren Fachschulen.

Experte/in Anästhesiepflege NDS HF

Experte/in Anästhesiepflege NDS HF

Berufsporträt

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Bildungsgrundlagen

Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.

Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.

Entwicklungskommission

Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.

Diplomzusatz

OdASanté hat auf vielseitigen Wunsch einen Diplomzusatz entwickelt für dipl. Expertin / Experte Anästhesiepflege NDS HF / dipl. Expertin / Experte Intensivpflege NDS HF / dipl. Expertin / Experte Notfallpflege NDS HF.

Der Diplomzusatz enthält Informationen, die Arbeitgebern im In- und Ausland eine Einschätzung der fachlichen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen ermöglichen. Im Dokument ist unter anderem beschrieben, wozu eine Person mit dem entsprechenden Abschluss befähigt ist.

Die Bildungsanbieter geben dieses Dokument jeweils allen AbsolventInnen eines NDS HF AIN in der Unterrichtssprache und in Englisch zusammen mit dem Diplom ab.

Experte/in Intensivpflege NDS HF

Experte/in Intensivpflege NDS HF

Berufsporträt

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Bildungsgrundlagen

Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.

Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.

Entwicklungskommission

Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.

Diplomzusatz

OdASanté hat auf vielseitigen Wunsch einen Diplomzusatz entwickelt für dipl. Expertin / Experte Anästhesiepflege NDS HF / dipl. Expertin / Experte Intensivpflege NDS HF / dipl. Expertin / Experte Notfallpflege NDS HF.

Der Diplomzusatz enthält Informationen, die Arbeitgebern im In- und Ausland eine Einschätzung der fachlichen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen ermöglichen. Im Dokument ist unter anderem beschrieben, wozu eine Person mit dem entsprechenden Abschluss befähigt ist.

Die Bildungsanbieter geben dieses Dokument jeweils allen AbsolventInnen eines NDS HF AIN in der Unterrichtssprache und in Englisch zusammen mit dem Diplom ab.

Experte/in Notfallpflege NDS HF

Experte/in Notfallpflege NDS HF

Berufsporträt

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Bildungsgrundlagen

Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die Koordination von schulischen und praktischen Bildungsbestandteilen und die Zulassungsbedingungen fest.

Aufbauend auf den Bestimmungen der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) und dem vorliegenden Rahmenlehrplan erarbeitet der Bildungsanbieter einen Lehrplan, regelt das Qualifikationsverfahren im Detail und erlässt ein Studienreglement.

Entwicklungskommission

Die von der Trägerschaft eingesetzte Entwicklungskommission (EK) ist zuständig für die Sicherung der Aktualität des Rahmenlehrplans.

Diplomzusatz

OdASanté hat auf vielseitigen Wunsch einen Diplomzusatz entwickelt für dipl. Expertin / Experte Anästhesiepflege NDS HF / dipl. Expertin / Experte Intensivpflege NDS HF / dipl. Expertin / Experte Notfallpflege NDS HF.

Der Diplomzusatz enthält Informationen, die Arbeitgebern im In- und Ausland eine Einschätzung der fachlichen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen ermöglichen. Im Dokument ist unter anderem beschrieben, wozu eine Person mit dem entsprechenden Abschluss befähigt ist.

Die Bildungsanbieter geben dieses Dokument jeweils allen AbsolventInnen eines NDS HF AIN in der Unterrichtssprache und in Englisch zusammen mit dem Diplom ab.

Fachmann/frau Gesundheit EFZ

Fachmann/frau Gesundheit EFZ

Berufsporträt

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Bildungsgrundlagen

Die Bildungsverordnung enthält alle rechtsetzenden Elemente der beruflichen Grundbildung, u.a. Berufsbild und Ausbildungsdauer, Ziele und Anforderungen, Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten, Qualifikationsverfahren. Der Bildungsplan beschreibt die von den Lernenden bis zum Abschluss der Qualifikation zu erwerbenden Handlungskompetenzen.

Dokumentation der beruflichen Praxis

Als konkrete Ausbildungsgrundlage steht für Berufsbildende und Lernende das Ausbildungshandbuch zur Verfügung, das nebst der Bildungsverordnung und dem Bildungsplan auch das Bildungsprogramm, einen Modell-Lehrgang und viele weitere Ressourcen umfasst. Das Ausbildungshandbuch kann beim Careum Verlag bestellt werden.

Lernende und Berufsbildende halten den Lernprozess sowie die Beurteilung in der beruflichen Praxis mittels einer Lern- und Leistungsdokumentation fest.

Lehrmittel

Abgeleitet vom Ausbildungshandbuch hat der Careum Verlag ein entsprechendes Lehrmittel erarbeitet. Das Lehrmittel kann beim Careum Verlag bestellt werden.

Qualifikationsverfahren

OdASanté setzt zwecks jährlicher Durchführung des Qualifikationsverfahrens eine Arbeitsgruppe für die Bereitstellung der Dokumente für die praktische Prüfung sowie eine Arbeitsgruppe für die Erstellung der Prüfungsaufgaben für die schriftliche Prüfung ein. In Zusammenarbeit mit dem SDBB erarbeiten die beiden Arbeitsgruppen die einzelnen Teile des Qualifikationsverfahrens.

Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität

Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität SKBQ ist zuständig für die Sicherung der Aktualität der Bildungsgrundlagen.

Fachmann/frau Operationslagerung

Medizinprodukte­technologe/in EFZ

Medizinprodukte­technologe/in EFZ

Berufsporträt

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Bildungsgrundlagen

Die Bildungsverordnung enthält alle rechtsetzenden Elemente der beruflichen Grundbildung, u.a. Berufsbild und Ausbildungsdauer, Ziele und Anforderungen, Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten, Qualifikationsverfahren. Der Bildungsplan beschreibt die von den Lernenden bis zum Abschluss der Qualifikation zu erwerbenden Handlungskompetenzen.

Dokumentation der beruflichen Praxis

Als konkrete Ausbildungsgrundlage steht für Berufsbildende und Lernende das Ausbildungshandbuch zur Verfügung, das nebst der Bildungsverordnung und dem Bildungsplan auch das Bildungsprogramm, einen Modell-Lehrgang und viele weitere Ressourcen umfasst. Das Ausbildungshandbuch kann beim Careum Verlag bestellt werden.

Lernende und Berufsbildende halten den Lernprozess sowie die Beurteilung in der beruflichen Praxis mittels einer Lern- und Leistungsdokumentation fest.

Lehrmittel

Abgeleitet vom Ausbildungshandbuch hat der Careum Verlag ein entsprechendes Lehrmittel erarbeitet. Das Lehrmittel kann beim Careum Verlag bestellt werden.

Qualifikationsverfahren

OdASanté setzt zwecks jährlicher Durchführung des Qualifikationsverfahrens eine Arbeitsgruppe für die Bereitstellung der Dokumente für die praktische Prüfung sowie eine Arbeitsgruppe für die Erstellung der Prüfungsaufgaben für die schriftliche Prüfung ein. In Zusammenarbeit mit dem SDBB erarbeiten die beiden Arbeitsgruppen die einzelnen Teile des Qualifikationsverfahrens.

Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität

Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität SKBQ ist zuständig für die Sicherung der Aktualität der Bildungsgrundlagen.

Pflegefachmann/frau Überwachungspflege

Pflegefachmann/frau Überwachungspflege

Berufsporträt

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Bildungsgrundlagen

Mit Mindestanforderungen setzt OdASanté Standards, die in Weiterbildungsangeboten eingehalten werden sollen. Die Überprüfung dieser Standards obliegt OdASanté.