FAQ Branchenzertifikat Dipl. Pflegefachperson, Operationsbereich

Wann tritt die Überführung in Kraft?

Betroffen von der Überführung des SBK-/SGC-Fähigkeitsausweises in ein Branchenzertifikat von OdASanté sind alle Lehrgänge, welche ab 01.01.2026 starten. Studierende, welche ihre Weiterbildung zuvor aufgenommen haben (also bis und mit Herbst 2025), sind von der Änderung nicht betroffen und absolvieren den Lehrgang wie gewohnt nach der SBK-/SGC-Reglementierung.

Welche Auswirkungen hat die Überführung in ein Branchenzertifikat von OdASanté auf den Zulassungs- und Anmeldeprozess?

Keine. Das bewährte, bisherige Zulassungs- und Anmeldeverfahren kann auch für alle Lehrgänge ab 01.01.2026 angewendet werden. Die in Ziffer V im SBK-Reglement für die Weiterbildung zur dipl. Pflegefachfrau, zum dipl. Pflegefachmann im Operationsbereich aufgeführten Zulassungsbedingungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Welche Auswirkungen hat die Überführung in ein Branchenzertifikat von OdASanté auf die Ziele, die Dauer, die Ausgestaltung und die Bewertung/Prüfung der Weiterbildung?

Analog zu den Bestimmungen in Ziffer V behalten auch die Bestimmungen in Ziffer I (Ziel der Weiterbildung), in Ziffer II (Dauer der Weiterbildung) und in Ziffer IV (Weiterbildungsprogramm) im SBK-Reglement ihre Gültigkeit. Dasselbe gilt grundsätzlich auch für die Bestimmungen zur Bewertung (Ziffer VI) und Prüfung (Ziffer VII). Bisherige Expertinnen und Experten (siehe entsprechende Expertenliste) können bei den Prüfungen weiterhin uneingeschränkt eingesetzt werden. Was die Wahl neuer Expertinnen und Experten angeht, sind wir dabei, ein geeignetes Verfahren zu entwickeln. Sobald weitere Informationen hierzu vorliegen, werden wir Sie erneut kontaktieren. 

Mit welchen Änderungen geht die Überführung in ein Branchenzertifikat von OdASanté für die Weiterbildungsstätten einher?

Wir sind bemüht, einen möglichst fliessenden Übergang zu realisieren. Aus diesem Grund behalten die Bestimmungen in Ziffer III (Ort der Weiterbildung) und die dort aufgeführten Voraussetzungen für die Anerkennung ebenfalls ihre Gültigkeit. Auch an der jährlichen Überprüfung durch den SBK ändert sich bis auf Weiteres nichts. So wird der SBK weiterhin (voraussichtlich bis und mit 2028) die jährliche Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durchführen. OdASanté übernimmt die entsprechenden Ergebnisse; führt selbst aber keine zusätzlichen Überprüfungen durch.

Welche Auswirkungen hat die Überführung in ein Branchenzertifikat von OdASanté auf den Prozess der Erlangung?

Die Bestimmungen in den Ausführungsbestimmungen zum Reglement für die Weiterbildung zur dipl. Pflegefachfrau, zum dipl. Pflegefachmann im Operationsbereich zur Erlangung des schweizerischen Fähigkeitsausweises für dipl. Pflegefachfrauen, dipl. Pflegefachmänner, Operationsbereich durch Inhaberinnen eines entsprechenden ausländischen Fähigkeitsausweises sind weiterhin gültig. Inhaltlich wird sich am Ablauf des Prozesses zur Erlangung auch nach 2025 nichts ändern. Das heisst, die Voraussetzungen für die Einreichung eines Gesuchs und auch das Verfahren bezüglich Abschlussprüfungen bleiben gleich. Was die Organisation anbelangt (insbesondere im Zusammenhang mit den Aufgaben, welche aktuell die «Kommission für die Weiterbildung zur dipl. Pflegefachfrau, Operationsbereich» wahrnimmt), werden wir das weitere Vorgehen in den kommenden Monaten klären und uns danach wieder an Sie wenden.

Welche Bedeutung hat die Überführung in ein Branchenzertifikat von OdASanté für die diplomierten Pflegefachpersonen im Operationsbereich?

Der bisherige vom SBK und der SGC ausgestellte Fähigkeitsausweis als «Diplomierte Pflegefachperson im Operationsbereich» ist weiterhin uneingeschränkt gültig. Studierende, welche ihre Ausbildung ab 01.01.2026 starten, erhalten nach erfolgreicher Beendigung das OdASanté-Branchenzertifikat. Dabei handelt es sich ebenfalls um einen national gültigen Abschluss der Gesundheitsbranche. Dasselbe gilt auch für Personen, welche ab 2026 den Prozess der Erlangung durchlaufen.