header_epsante_thumb.png
Eidgenössische Prüfungen im Gesundheitsbereich

Informieren Sie sich über die Prüfungsangebote.

Mehr lesen
 slider_diplomerwerb.jpg
Prüfungsfrei zum HFP-Diplom

Inhaberinnen und Inhaber von Abschlüssen Höfa 1 mit Schwerpunkt Onkologiepflege oder Diabetespflege und -beratung können das Diplom ohne Prüfung verlangen.

Mehr lesen
 SigfriedHuesler_BP_PsychiatrischePflegeBetreuung.jpg
An Professionalität zugelegt

Siegfried Hüsler hat als einer der ersten die BP psychiatrische Pflege und Betreuung bestanden.

Mehr lesen

EPSanté

EPSanté ist Dienstleisterin und Kompetenzzentrum für die Organisation und Durchführung von eidgenössischen Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen im Gesundheitsbereich.

Berater-in Frühe Kindheit HFP

Berater-in Frühe Kindheit HFP

Berufsbeschreibung

Die Beraterin / der Berater Frühe Kindheit mit eidgenössischem Diplom begleitet und unterstützt Bezugspersonen von Kindern zwischen 0 und 5 Jahren in der Bewältigung vielfältiger und situativer Herausforderungen und Anliegen des Alltags.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfung ist gegenwärtig nicht ausgeschrieben.

Bei Fragen zur Höheren Fachprüfung Berater/-in Frühe Kindheit bitten wir Sie sich an das Prüfungssekretariat EPSanté zu wenden (info@epsante.ch).

Bildungsangebote in den Regionen

Qualitätssicherungskommission

Die Rolle und die Aufgaben der Qualitätssicherungskommission sind in der Prüfungsordnung Ziffer 2ff. beschrieben.

Prüfungsexpert/innen

EPSanté sucht Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten:

FAQ, Downloads, Dokumente

Fachexperte/in für Infektionsprävention im Gesundheitswesen HFP

Fachexperte/in für Infektionsprävention im Gesundheitswesen HFP

Berufsbeschreibung

Fachexperten und Fachexpertinnen für Infektionsprävention im Gesundheitswesen mit eidg. Diplom sind im Rahmen der Strukturen der jeweiligen Institution und innerhalb ihres Kompetenzbereichs verantwortlich für die Überwachung und Prävention von nosokomialen Infektionen und übertragbaren relevanten Infektionskrankheiten (verhüten, erkennen, bekämpfen). Sie handeln bereichsübergreifend in Stabs- und Kaderfunktion.

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Anmeldung zur Prüfung

Prüfung 2023

Bildungsangebote in den Regionen

Qualitätssicherungskommission

Die Rolle der Qualitätssicherungskommission ist in der Prüfungsordnung beschrieben.

Prüfungsexpert/innen

EPSanté sucht Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten:

FAQ, Downloads, Dokumente

Fachexperte/in in Diabetesfachberatung HFP

Fachexperte/in in Diabetesfachberatung HFP

Berufsbeschreibung

Fachexperten und Fachexpertinnen in Diabetesfachberatung mit eidgenössischem Diplom sind zur Betreuung, Schulung, Beratung und Begleitung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus spitalintern und -extern sowie zur Ausbildung und Beratung von Fachpersonen im Gesundheitsbereich, von Bezugspersonen der Patientinnen und Patienten und von interessierten Laien befähigt.

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Anmeldung zur Prüfung

Gleichwertigkeit

Für Fragen zur Gleichwertigkeit wenden Sie sich an info@epsante.ch.

Prüfungsfreier Diplomerwerb


Übergangsbestimmungen - Prüfungsfreier Diplomerwerb gemäss Ziff.9.1 der Prüfungsordnung


Regelungen

In der Prüfungsordnung vom 16. Januar 2019, Art. 9.11 und 9.12, und in der Wegleitung zur Prüfungsordnung vom 11. Mai 2021, Art. 8.1 werden die Regelungen zum prüfungsfreien Diplomerwerb formuliert: 

Die Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen: 

  • über den Abschluss Höhere Fachausbildung 1 (Höfa 1) mit entsprechendem Schwerpunkt des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) verfügen.
  • über eine Berufspraxis im entsprechendem Tätigkeitsbereich im Angestelltenverhältnis oder in freiberuflicher Tätigkeit im Äquivalent von drei Jahren bei einem Beschäftigungsgrad von 80% verfügen. Dazu gelten die folgenden Bedingungen: 
  • Zum Zeitpunkt des Einreichens des Gesuchs muss die geforderte Berufserfahrung im entsprechenden Tätigkeitsbereich nachgewiesen werden. Diese entspricht mindestens einem Äquivalent einer dreijährigen Berufstätigkeit bei einem Beschäftigungsgrad von 80%. 
  • Bei einem tieferen Beschäftigungsgrad erhöht sich die erforderliche Anzahl Jahre Berufserfahrung entsprechend. Unterbrüche in der Berufstätigkeit sind zulässig. 
  • Die erforderliche Berufserfahrung ist anhand von Arbeitszeugnissen nachzuweisen. In den Arbeitszeugnissen der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller muss mindestens das Tätigkeitsgebiet der HFP ausdrücklich genannt sein.
  • Zum Zeitpunkt des Einreichens des Gesuchs muss die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller über eine ununterbrochene Anstellung bzw. eine nachgewiesene ununterbrochene freiberufliche Tätigkeit im Tätigkeitsbereich der HFP von mindestens einem Jahr verfügen. 

 

Frist zur Antragstellung

Wer das Diplom gemäss Ziffer 9.11 erwerben will, muss der Prüfungskommission innerhalb von fünf Jahren seit Durchführung der ersten Prüfung ein entsprechendes gebührenpflichtiges Gesuch stellen. Da die Prüfung zum ersten Mal im Mai 2023 durchgeführt wurde, können Gesuche zum prüfungsfreien Diplomerwerb bis am 31. Mai 2028 (Poststempel) eingereicht werden. Gesuche nach diesem Stichdatum werden nicht mehr berücksichtigt. 

 

Informationen zur Antragseinreichung

Der Antrag muss elektronisch als ein pdf-Dokument eingereicht werden. 

Als Grundlage für den Antrag ist das Formular „Antrag zum prüfungsfreien Erwerb des Diploms“ anzuwenden. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Das Formular sowie die darin erwähnten Beilagen (Diplome, Arbeitszeugnisse usw.) sind im als ein pdf-Dokument an info@epsante.ch zu senden. 

Die Vollständigkeit des Antrags wird vom Prüfungssekretariat geprüft. 

Die Qualitätssicherungskommission der HFP behält sich vor, je nach Bedarf zusätzliche Unterlagen zu verlangen. 


Informationen zum Entscheid

Die Beurteilung der eingegangenen Anträge zum prüfungsfreien Diplomerwerb erfolgt quartalsweise. Mit einem Entscheid zu eingegangenen Anträgen (inkl. Zahlungen) in der Zeit vom 1. September 2023 bis 15. November 2023 können Sie bis 8. Dezember 2023 rechnen.

Ab diesem Zeitpunkt sind die Fristen wie folgt vorgesehen:

Eingangsdatum Antrag und Zahlung: Mitteilung Entscheid bis:
16. Nov. 2023 – 31. März 202430. April 2024
01. April 2024 – 30. Juni 202431. Juli 2024
01. Juli 2024 – 30. September 202431. Oktober 2024
01. Oktober 2024 – 31. Dezember 202431. Januar 2025

                 

Kosten

Die Kosten für die Bearbeitung des Gesuchs betragen 200 CHF (50 CHF Registergebühr SBFI inbegriffen). Nach Erhalt des Antrages erhalten Sie per E-Mail eine Rechnung zugesendet. Ohne Zahlungseingang wird Ihr Antrag nicht bearbeitet!

Bildungsangebote in den Regionen

Qualitätssicherungskommission

Die Rolle und die Aufgaben der Qualitätssicherungskommission ist in der Prüfungsordnung Ziff. 2 ff. beschrieben.

Prüfungsexpert/innen

EPSanté sucht Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten:

Trägerschaft

Fachexperte/in in geriatrischer und psychogeriatrischer Pflege HFP

Fachexperte/in in geriatrischer und psychogeriatrischer Pflege HFP

Berufsbeschreibung

Fachexperten und Fachexpertinnen in geriatrischer und psychogeriatrischer Pflege mit eidgenössischem Diplom pflegen, betreuen, begleiten alte Menschen, die an Polymorbidität leiden. Das primäre Ziel ist, die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der Menschen so lange als möglich zu erhalten und bei Bedarf Unterstützung auf der physischen, psychischen und sozialen Ebene zu geben. Dies erfordert die Kombination präventiver, kurativer, palliativer und rehabilitativer Massnahmen.

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Anmeldung zur Prüfung

---

Situation zur Prüfung

Diese Prüfung wurde implementiert und ist für die Durchführung bereit. Da es aktuell jedoch keine Bildungsangebote für vorbereitende Kurse gibt, kann die Prüfung leider nicht durchgeführt werden. Sobald sich die Situation ändert, wird an dieser Stelle informiert. Eine Abschätzung bezüglich des Zeitrahmens ist nicht möglich.

---

Rechtliches

Gleichwertigkeit

Für Fragen zur Gleichwertigkeit wenden Sie sich an info@epsante.ch.

Bildungsangebote in den Regionen

Zur Zeit gibt es noch keine Modulanbieter für die vorbereitenden Module der HFP in geriatrischer und psychogeriatrischer Pflege.

Prüfungsteile

Prüfungsteil 1 - Leitfaden «Diplomarbeit»

Formular «Eigenständigkeitserklärung»

Prüfungsteil 2 - Leitfaden «Präsentation der Diplomarbeit»

Prüfungsteil 3 «Fachgespräch»

Qualitätssicherungskommission

Die Rolle der Qualitätssicherungskommission ist in der Prüfungsordnung beschrieben.

  • Liste der QSK-Mitglieder

Prüfungsexpert/innen

EPSanté sucht Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten:

  • Inserat/Profil
  • Bewerbungsblatt

Trägerschaft

Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft:

Übersicht Mitglieder des Trägerschaftsausschusses

Modulanerkennung

  • Planung Anerkennung der Module

Bei Fragen zur Anerkennung von Modulen wenden Sie sich bitte an info@epsante.ch.

Fachexperte/in in Nephrologiepflege HFP

Fachexperte/in in Nephrologiepflege HFP

Berufsbeschreibung

Fachexperten und Fachexpertinnen in Nephrologiepflege mit eidgenössischem Diplom pflegen, betreuen, begleiten und schulen Patientinnen und Patienten mit nephrologischen Erkrankungen, Nierenersatztherapien, Nierentransplantationen sowie deren Bezugspersonen.

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Anmeldung zur Prüfung

---

Situation zur Prüfung

Diese Prüfung wurde implementiert und ist für die Durchführung bereit. Da es aktuell jedoch keine Bildungsangebote für vorbereitende Kurse gibt, kann die Prüfung leider nicht durchgeführt werden. Sobald sich die Situation ändert, wird an dieser Stelle informiert. Eine Abschätzung bezüglich des Zeitrahmens ist nicht möglich.

---

Die HFP Nephrologiepflege wird jährlich in den Monaten Jan - März/April ausgeschrieben und findet jeweils im Frühjahr des auf die Ausschreibung folgende Jahres statt.

  • Ausschreibung HFP Nephrologiepflege 2023
  • Wichtige Hinweise zur Anmeldung 2023
  • Terminplanung zur Durchführung 2023
  • Gebühren 2023

Rechtliches

Gleichwertigkeit

Für Fragen zur Gleichwertigkeit wenden Sie sich an info@epsante.ch.

Bildungsangebote in den Regionen

Zur Zeit gibt es noch keine Modulanbieter für die Nephrologiepflege.

Prüfungsteile

  • Prüfungsteil 1 - Leitfaden „Diplomarbeit“
  • Disposition der Diplomarbeit
  • Prüfungsteil 2 - Leitfaden „Präsentation der Diplomarbeit"
  • Prüfungsteil 3 - Fachgespräch

Qualitätssicherungskommission

Die Rolle und die Aufgaben der Qualitätssicherungskommission ist in der Prüfungsordnung Ziff. 2 ff. beschrieben.

  • Liste der QSK-Mitglieder

Prüfungsexpert/innen

EPSanté sucht Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten:

  • Inserat/Profil
  • Bewerbungsblatt

Trägerschaft

Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft:

Übersicht Mitglieder des Trägerschaftsausschusses

Fachexperte/in in Onkologiepflege HFP

Fachexperte/in in Onkologiepflege HFP

Berufsbeschreibung

Fachexperten und Fachexpertinnen in Onkologiepflege mit eidgenössischem Diplom pflegen krebskranke Patientinnen und Patienten und ihre Bezugspersonen im häuslichen Bereich und in Institutionen (ambulant und stationär) aller Altersgruppen und in allen Krankheitsphasen.

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Gleichwertigkeit

Für Fragen zur Gleichwertigkeit wenden Sie sich an info@epsante.ch.

Prüfungsfreier Diplomerwerb


Übergangsbestimmungen - Prüfungsfreier Diplomerwerb gemäss Ziff.9.1 der Prüfungsordnung


Regelungen

In der Prüfungsordnung vom 16. Januar 2019, Art. 9.11 und 9.12, und in der Wegleitung zur Prüfungsordnung vom 11. Mai 2021, Art. 8.1 werden die Regelungen zum prüfungsfreien Diplomerwerb formuliert: 

Die Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen: 

  • über den Abschluss Höhere Fachausbildung 1 (Höfa 1) mit entsprechendem Schwerpunkt des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) verfügen.
  • über eine Berufspraxis im entsprechendem Tätigkeitsbereich im Angestelltenverhältnis oder in freiberuflicher Tätigkeit im Äquivalent von drei Jahren bei einem Beschäftigungsgrad von 80% verfügen. Dazu gelten die folgenden Bedingungen: 
  • Zum Zeitpunkt des Einreichens des Gesuchs muss die geforderte Berufserfahrung im entsprechenden Tätigkeitsbereich nachgewiesen werden. Diese entspricht mindestens einem Äquivalent einer dreijährigen Berufstätigkeit bei einem Beschäftigungsgrad von 80%. 
  • Bei einem tieferen Beschäftigungsgrad erhöht sich die erforderliche Anzahl Jahre Berufserfahrung entsprechend. Unterbrüche in der Berufstätigkeit sind zulässig. 
  • Die erforderliche Berufserfahrung ist anhand von Arbeitszeugnissen nachzuweisen. In den Arbeitszeugnissen der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller muss mindestens das Tätigkeitsgebiet der HFP ausdrücklich genannt sein.
  • Zum Zeitpunkt des Einreichens des Gesuchs muss die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller über eine ununterbrochene Anstellung bzw. eine nachgewiesene ununterbrochene freiberufliche Tätigkeit im Tätigkeitsbereich der HFP von mindestens einem Jahr verfügen. 

 

Frist zur Antragstellung

Wer das Diplom gemäss Ziffer 9.11 erwerben will, muss der Prüfungskommission innerhalb von fünf Jahren seit Durchführung der ersten Prüfung ein entsprechendes gebührenpflichtiges Gesuch stellen. Da die Prüfung zum ersten Mal im Mai 2023 durchgeführt wurde, können Gesuche zum prüfungsfreien Diplomerwerb bis am 31. Mai 2028 (Poststempel) eingereicht werden. Gesuche nach diesem Stichdatum werden nicht mehr berücksichtigt. 

 

Informationen zur Antragseinreichung

Der Antrag muss elektronisch als ein pdf-Dokument eingereicht werden. 

Als Grundlage für den Antrag ist das Formular „Antrag zum prüfungsfreien Erwerb des Diploms“ anzuwenden. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Das Formular sowie die darin erwähnten Beilagen (Diplome, Arbeitszeugnisse usw.) sind im als ein pdf-Dokument an info@epsante.ch zu senden. 

Die Vollständigkeit des Antrags wird vom Prüfungssekretariat geprüft. 

Die Qualitätssicherungskommission der HFP behält sich vor, je nach Bedarf zusätzliche Unterlagen zu verlangen. 


Informationen zum Entscheid

Die Beurteilung der eingegangenen Anträge zum prüfungsfreien Diplomerwerb erfolgt quartalsweise. Mit einem Entscheid zu eingegangenen Anträgen (inkl. Zahlungen) in der Zeit vom 1. September 2023 bis 15. November 2023 können Sie bis 8. Dezember 2023 rechnen.

Ab diesem Zeitpunkt sind die Fristen wie folgt vorgesehen:

Eingangsdatum Antrag und Zahlung:Mitteilung Entscheid bis:
16. Nov. 2023 – 31. März 202430. April 2024
01. April 2024 – 30. Juni 202431. Juli 2024
01. Juli 2024 – 30. September 202431. Oktober 2024
01. Oktober 2024 – 31. Dezember 202431. Januar 2025

 

Kosten

Die Kosten für die Bearbeitung des Gesuchs betragen 200 CHF (50 CHF Registergebühr SBFI inbegriffen). Nach Erhalt des Antrages erhalten Sie per E-Mail eine Rechnung zugesendet. Ohne Zahlungseingang wird Ihr Antrag nicht bearbeitet! 

Bildungsangebote in den Regionen

Qualitätssicherungskommission

Die Rolle und die Aufgaben der Qualitätssicherungskommission sind in der Prüfungsordnung Ziffer 2ff. beschrieben.

Prüfungsexpert/innen

EPSanté sucht Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten:

Trägerschaft

Fachexperte/in in Palliative Care HFP

Fachexperte/in in Palliative Care HFP

Berufsbeschreibung

Fachexpertinnen und Fachexperten in Palliative Care mit eidgenössischem Diplom begleiten Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen und/oder chronisch fortschreitenden Krankheiten.

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Anmeldung zur Prüfung

---

Situation zur Prüfung

Diese Prüfung wurde implementiert und ist für die Durchführung bereit. Da es aktuell jedoch keine Bildungsangebote für vorbereitende Kurse gibt, kann die Prüfung leider nicht durchgeführt werden. Sobald sich die Situation ändert, wird an dieser Stelle informiert. Eine Abschätzung bezüglich des Zeitrahmens ist nicht möglich.

---

Die HFP Palliative Care wird jährlich in den Monaten Jan - März/April ausgeschrieben und findet jeweils im Frühjahr des auf die Ausschreibung folgende Jahres statt.

  • Ausschreibung HFP Palliative Care 2023
  • Wichtige Hinweise zur Anmeldung 2023
  • Terminplanung zur Durchführung 2023
  • Gebühren HFP Palliative Care

Rechtliches

Gleichwertigkeit

Für Fragen zur Gelichwertigkeit wenden Sie sich an info@epsante.ch.

Bildungsangebote in den Regionen

Prüfungsteile

  • Prüfungsteil 1 - Leitfaden „Diplomarbeit“
  • Prüfungsteil 2 - Leitfaden „Präsentation der Diplomarbeit"
  • Prüfungsteil 3 - Fachgespräch

Qualitätssicherungskommission

Die Rolle und die Aufgaben der Qualitätssicherungskommission sind in der Prüfungsordnung Ziffer 2ff. beschrieben.

  • Liste der QSK-Mitglieder

Prüfungsexpert/innen

EPSanté sucht Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten:

  • Inserat/Profil
  • Bewerbungsblatt

Trägerschaft

Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft:

Übersicht Mitglieder des Trägerschaftsausschusses

Fachexperte/in in Psychiatriepflege HFP

Fachexperte/in in Psychiatriepflege HFP

Berufsbeschreibung

Fachexpertinnen und Fachexperten in Psychiatriepflege mit eidgenössischem Diplom sind auf Expertenstufe zur Pflege, Unterstützung, Beratung und Schulung der betreffenden Klientinnen und Klienten, ihrer Bezugspersonen sowie der in diesem Bereich tätigen Fachpersonen befähigt.

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Anmeldung zur Prüfung

---

Situation zur Prüfung

Diese Prüfung wurde implementiert und ist für die Durchführung bereit. Da es aktuell jedoch keine Bildungsangebote für vorbereitende Kurse gibt, kann die Prüfung leider nicht durchgeführt werden. Sobald sich die Situation ändert, wird an dieser Stelle informiert. Eine Abschätzung bezüglich des Zeitrahmens ist nicht möglich.

---

Die HFP Psychiatriepflege wird jährlich in den Monaten Jan - März/April ausgeschrieben und findet jeweils im Frühjahr des auf die Ausschreibung folgende Jahres statt.

  • Ausschreibung der HFP Psychiatriepflege 2023
  • Wichtige Hinweise zur Anmeldung 2023
  • Terminplanung zur Durchführung 2023
  • Gebühren HFP Psychiatriepflege

Rechtliches

Gleichwertigkeit

Für Fragen zur Gleichwertigkeit wenden Sie sich an info@epsante.ch.

Bildungsangebote in den Regionen

Zur Zeit gibt es noch keine Modulanbieter für die Psychiatriepflege.

Prüfungsteile

  • Prüfungsteil 1 - Leitfaden „Diplomarbeit“
  • Formular „Eigenständigkeitserklärung“
  • Disposition der Diplomarbeit
  • Prüfungsteil 2 - Leitfaden „Präsentation der Diplomarbeit"
  • Prüfungsteil 3 - „Fachgespräch"

Qualitätssicherungskommission

Die Rolle der Qualitätssicherungskommission ist in der Prüfungsordnung beschrieben.

  • Liste der QSK-Mitglieder

Prüfungsexpert/innen

EPSanté sucht Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten:

  • Inserat/Profil
  • Bewerbungsblatt

Trägerschaft

Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft:

Übersicht Mitglieder des Trägerschaftsausschusses

Modulanerkennung

  • Planung Anerkennung der Module

Bei Fragen zur Anerkennung von Modulen wenden Sie sich bitte an info@epsante.ch.

Fachmann/frau in psychiatrischer Pflege und Betreuung eidg. FA

Fachmann/frau in psychiatrischer Pflege und Betreuung eidg. FA

Berufsbeschreibung

Fachfrauen und Fachmänner in psychiatrischer Pflege und Betreuung pflegen und betreuen Klientinnen und Klienten mit einer Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit bedarfsgerecht in unterschiedlichen ambulanten und stationären Umfeldern des Gesundheits- und Sozialbereiches.

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Anmeldung zur Prüfung

Neu:
Kandidatinnen und Kandidaten, die den Prüfungsteil 1 (Reflexionsarbeit) mit der Note 3.5 nicht bestanden haben, haben die Möglichkeit, ihre Arbeit zu überarbeiten (statt eine neue Arbeit zu verfassen). Die Details dazu werden mit dem Zulassungsentscheid zur Prüfung spätestens Anfang Juni kommuniziert. Wichtig ist eine fristgerechte Anmeldung zur Wiederholungsprüfung (vor dem 14. April 2023): Link zur Prüfungsanmeldung. 

Bildungsangebote in den Regionen

Qualitätssicherungskommission

Die Rolle der Qualitätssicherungskommission ist in der Prüfungsordnung beschrieben.

FAQ, Downloads, Dokumente

Fachmann/frau Langzeitpflege und -betreuung eidg. FA

Fachmann/frau Langzeitpflege und -betreuung eidg. FA

Berufsbeschreibung

Fachfrauen und Fachmänner Langzeitpflege und -betreuung führen die bedarfs- und situationsgerechte Pflege und Betreuung von Klientinnen und Klienten in stationären und ambulanten Einrichtungen der Langzeitpflege durch. Sie wirken bei der Erarbeitung und Evaluation der Pflege- und Betreuungsplanung mit, dokumentieren diese und formulieren Vorschläge für Anpassungen.

Weitere Informationen zum Beruf: www.gesundheitsberufe.ch

Anmeldung zur Prüfung

Neu:
Kandidatinnen und Kandidaten, die den Prüfungsteil 1 (Reflexionsarbeit) mit der Note 3.5 nicht bestanden haben, haben die Möglichkeit, ihre Arbeit zu überarbeiten (statt eine neue Arbeit zu verfassen). Die Details dazu werden mit dem Zulassungsentscheid zur Prüfung spätestens Anfang Juni kommuniziert. Wichtig ist eine fristgerechte Anmeldung zur Wiederholungsprüfung (vor dem 14. April 2023): Link zur Prüfungsanmeldung. 

Bildungsangebote in den Regionen

Qualitätssicherungskommission

Die Rolle der Qualitätssicherungskommission ist in der Prüfungsordnung beschrieben.

Prüfungsexpert/innen

EPSanté sucht Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten:

Spezialist-in für angewandte Kinästhetik eidg. FA

Spezialist-in für angewandte Kinästhetik eidg. FA

Berufsbeschreibung

Spezialistinnen und Spezialisten für angewandte Kinästhetik unterstützen in ihrem Praxisfeld die Mitarbeitenden darin, die eigene Bewegung in den alltäglichen beruflichen Aktivitäten bewusst wahrzunehmen und gesundheitsfördernd an die jeweilige Situation anzupassen. Ebenso sind sie in Pflege und Betreuung die Fachpersonen für lern- und gesundheitsfördernde Unterstützungen der Klientinnen und Patienten in Alltagsaktivitäten wie Aufstehen, Positionieren, Essen oder Körperpflege. Zusammen mit allen Beteiligten entwickeln sie individuell angepasste Unterstützungsangebote mit dem Ziel, dass die betroffenen Menschen ihre Bewegungsmöglichkeiten erweitern und ihre Aktivitäten möglichst selbstständig durchführen können.

Auf www.gesundheitsberufe.ch wird der Beruf näher beschrieben.

Rechtliches

Die Berufsprüfung Spezialistin und Spezialist für angewandte Kinästhetik basiert auf folgenden Dokumenten:

Trägerschaft

Die folgenden Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft für die Berufsprüfung:

Übersicht Mitglieder des Trägerschaftsausschusses

Prüfungskommission PK

Die Rolle der Prüfungskommission ist in der Prüfungsordnung beschrieben.

Social Media

    Kontakt

    Geschäftsstelle

    Prüfungssekretariat EPSanté
    Seilerstrasse 22
    3011 Bern
    031 380 88 68
    info@epsante.ch

    Öffnungszeiten Telefonzentrale

    Montag bis Donnerstag   
    9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr   

    Freitag  
    9 - 12 Uhr