Dieser Entscheid gilt unter dem Vorbehalt, dass die aktuell geltenden Vorschriften zur Eindämmung der Pandemie von Bund und Kantonen nicht verschärft werden.
Wir bitten Sie, die Anreise zur Prüfung und die Pausenzeiten während Ihres Einsatzes an der Prüfung eigenverantwortlich so zu gestalten, dass Sie die geltenden Hygieneempfehlungen einhalten können. Während der Prüfung gilt das Schutzkonzept für die BP Langzeitpflege und -betreuung, welches Sie am Dienstag, 13.10.2020 erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass auch während der Prüfung ein medizinischer Mund- und Nasenschutz (keine Stoffmasken) getragen werden muss.