Absolvierende von eidgenössischen Prüfungen haben über das Mittel der subjektorientierten Finanzierung die Möglichkeit, 50 Prozent der anrechenbaren Gebühren für vorbereitende Kurse zurückerstattet zu bekommen. Die Obergrenze liegt bei einer Berufsprüfung bei CHF 9‘500 (Kursgebühren: CHF 19‘000), bei einer höheren Fachprüfung bei 10‘500 (Kursgebühren: CHF 21‘000). Weitere Informationen dazu gibt es unter Bundesbeiträge und dem entsprechenden Erklärvideo.
Gilt nur für Kurse auf der Meldeliste
Bundesbeiträge können für alle vorbereitenden Kurse beantragt werden, die auf der Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste) stehen. Die Liste bildet die subventionsrechtliche Grundlage für die Auszahlung der Beiträge und bietet eine Übersicht über das Kursangebot.
Alle Anbieter können ihre vorbereitenden Kurse in dieser Liste der vorbereitenden Kurse im Meldeverfahren erfassen.
Kanton Bern gewährt zusätzliche Unterstützung in Ausnahmefällen
Im Kanton Bern besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, dass in Ergänzung zum Bundesbeitrag ein kantonaler Beitrag gesprochen wird. Dies gilt für vorbereitende Kurse auf eidg. Prüfungen, welche einem erhöhten öffentlichen Interesse entsprechen, wie zum Beispiel versorgungsnotwendige Abschlüsse aus dem Gesundheitsbereich.
Anbieter von solchen vorbereitenden Kursen können beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern ein Gesuch stellen, dass ihre Kandidierenden, mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Bern, in Ergänzung zum Bundesbeitrag einen kantonalen Beitrag erhalten. Die Anbieter nehmen dazu vorgängig mit der entsprechenden Stelle Kontakt auf.
Zur Vergütung der Zusatzpauschale melden sich die Prüfungsabsolventen und -absolventinnen mit den auf der Webseite kantonale Zusatzpauschalen aufgeschalteten Formularen direkt beim MBA Bern.