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Eidgenössische Prüfungen im Gesundheitsbereich

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BP Langzeitpflege und -betreuung

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Gesucht: Prüfungsleiter:in

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Prüfungsfrei zum HFP-Diplom

Inhaberinnen und Inhaber von Abschlüssen Höfa 1 mit Schwerpunkt Onkologiepflege oder Diabetespflege und -beratung können das Diplom ohne Prüfung verlangen.

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Kanton Bern: Zusatzpauschale in Ergänzung zum Bundesbeitrag

Eidgenössische Prüfungen im Pflegebereich

Seit Januar 2018 erhalten Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, vom Bund eine finanzielle Unterstützung. Über das Mittel der subjektorientierten Finanzierung werden 50 Prozent der Kursgebühren zurückerstattet. In Spezialfällen erteilt der Kanton Bern einen Zusatzbeitrag in Ergänzung zum Bundesbeitrag. Diese Regelung gilt für Angebote von vorbereitenden Kursen zu eidgenössischen Abschlüssen von erhöhtem öffentlichen Interesse im Bereich Gesundheit.

Absolvierende von eidgenössischen Prüfungen haben über das Mittel der subjektorientierten Finanzierung die Möglichkeit, 50 Prozent der anrechenbaren Gebühren für vorbereitende Kurse zurückerstattet zu bekommen. Die Obergrenze liegt bei einer Berufsprüfung bei CHF 9‘500 (Kursgebühren: CHF 19‘000), bei einer höheren Fachprüfung bei 10‘500 (Kursgebühren: CHF 21‘000). Weitere Informationen dazu gibt es unter Bundesbeiträge und dem entsprechenden Erklärvideo.

Gilt nur für Kurse auf der Meldeliste

Bundesbeiträge können für alle vorbereitenden Kurse beantragt werden, die auf der Liste der vorbereitenden Kurse (Meldeliste) stehen. Die Liste bildet die subventionsrechtliche Grundlage für die Auszahlung der Beiträge und bietet eine Übersicht über das Kursangebot.

Alle Anbieter können ihre vorbereitenden Kurse in dieser Liste der vorbereitenden Kurse im Meldeverfahren erfassen.

Kanton Bern gewährt zusätzliche Unterstützung in Ausnahmefällen

Im Kanton Bern besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, dass in Ergänzung zum Bundesbeitrag ein kantonaler Beitrag gesprochen wird. Dies gilt für vorbereitende Kurse auf eidg. Prüfungen, welche einem erhöhten öffentlichen Interesse entsprechen, wie zum Beispiel versorgungsnotwendige Abschlüsse aus dem Gesundheitsbereich.

Anbieter von solchen vorbereitenden Kursen können beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern ein Gesuch stellen, dass ihre Kandidierenden, mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Bern, in Ergänzung zum Bundesbeitrag einen kantonalen Beitrag erhalten. Die Anbieter nehmen dazu vorgängig mit der entsprechenden Stelle Kontakt auf.

Zur Vergütung der Zusatzpauschale melden sich die Prüfungsabsolventen und -absolventinnen mit den auf der Webseite kantonale Zusatzpauschalen aufgeschalteten Formularen direkt beim MBA Bern.