Arbeitsgruppe Vertiefungsübergreifende Kompetenzen AG VK
Die AG VK hat am 18. März 2016 festgestellt, dass die überarbeitete Formulierung der vertiefungsübergreifenden Kompetenzen im Kompetenzkatalog immer noch zu abstrakt ist. Dieser Abstraktionsgrad reicht nicht, um
- rekurssichere Prüfungsaufgaben für die Abschlussprüfung zu formulieren;
- Inhalte der Module und Modulprüfungen zu entwickeln;
- eine genaue Vorstellung der konkreten Kompetenzen der künftigen PflegeexpertInnen mit eidgenössischem Diplom zu haben.
Die AG VK wird in den nächsten Wochen eine Konkretisierung der vertiefungsübergreifenden Kompetenzen vornehmen. Dies wird durch die Beschreibung der Ressourcen (Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen) erfolgen, welche im Rahmen der Weiterbildung erarbeitet werden sollen, um eine gewisse Kompetenz zu erlangen.
Die Konkretisierung der Kompetenzen wird auch definitiv zeigen, ob die getroffenen Annahmen bezüglich der Möglichkeit, die Kompetenzen in einem allgemeinen vertiefungsübergreifenden Rahmen zu erarbeiten, zutreffen oder ob die Kompetenzen teilweise auch in einem vertiefungsspezifischen Kontext vertieft werden müssen.
Zeithorizont der Konkretisierung der Kompetenzen: Juni 2016.
In einem weiteren Schritt muss der Kompetenzkatalog zu einem Qualifikationsprofil nach den Vorgaben des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI verdichtet werden. Dieses Qualifikationsprofil ist vor allem für die Einstufung in den Nationalen Qualifikationsrahmen relevant.
Vertiefungsspezifische Arbeitsgruppen
Die vertiefungsspezifischen Arbeitsgruppen haben die im Vorprojekt nach dem Rollenmodell formulierten Kompetenzen überarbeitet, damit die Formulierungen mit den Vorgaben des SBFI bezüglich Kompetenzorientierung übereinstimmen.
Die weiteren Arbeiten werden eingestellt, bis die konkretisierten vertiefungsübergreifenden Kompetenzen vorliegen, da diese eine wichtige Grundlage sind, um die Schnittstellen in den Katalogen der vertiefungsspezifischen Kompetenzen auszugestalten.
Arbeitsgruppe Berufsprüfung „Pflege und Betreuung von Menschen mit einer Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit“
Die Entwicklung der einzigen Berufsprüfung des Projekts EP Pflege verläuft gut. Die Arbeitsgruppe hat den Vorteil, dass es hier keine Abstimmungen mit anderen Fachbereichen getroffen werden müssen. Die formulierten Handlungskompetenzen werden zurzeit in der Form von Situationsbeschreibungen mit den zugehörigen Ressourcen konkretisiert.