Fachfrauen und Fachmänner in psychiatrischer Pflege und Betreuung pflegen und betreuen Klientinnen und Klienten mit einer Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit bedarfsgerecht in unterschiedlichen ambulanten und stationären Umfeldern des Gesundheits- und Sozialbereiches. Zur Prüfung zugelassen sind Personen mit einer Ausbildung zur FaGE oder zum FaBe, einschlägiger Berufserfahrung sowie einem Nachweis über die für die Prüfung erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen. Die Details sind in der Prüfungsordnung beschrieben.
Die nächste Durchführung ist bereits geplant, die Ausschreibung online.