Zulassungsentscheide
Die Qualitätssicherungskommission hat die fast 350 eingegangenen Anmeldungen geprüft und die Zulassungsentscheide gefällt.
In diesem Zusammenhang wurden betreffend der deutschen Altenpflegerinnen und Altenpfleger diskutiert und folgende Beschlüsse gefällt:
- In Zukunft werden deutsche Altenpflegerinnen und Altenpfleger nur noch zur Prüfung zugelassen, wenn sie eine Gleichwertigkeit zur Fachperson Betreuung (FaBe) des SBFI mitbringen.
- Diese Regelung gilt bereits ab Prüfungssession 2017/18.
- Damit den betroffenen Personen genügend Zeit bleibt, die Gleichwertigkeit einzuholen, hat die QSK eine Frist bis am 31. August 2017 gesetzt.
Die QSK weist darauf hin, dass diese Kandidierenden zudem – wie die FaBe – einen Nachweis in Medizinaltechnik erbringen müssen.
Prüfungsprogramm
Die QSK hat das provisorische Prüfungsprogramm genehmigt, so dass die Detailplanung erfolgen kann, sobald die letzten Dokumente der Kandidierenden eingetroffen sind. Es gilt gemäss Entscheid der QSK folgende Regelung für die erste Durchführung der Prüfung:
Bis am 31. August 2016 können
- Modulnachweise
und
- Kompetenznachweise für Medizinaltechnik
beim Prüfungssekretariat eingereicht werden: judith.dreier@epsante.ch
Individuelle Gleichwertigkeit
Die QSK hat ein Verfahren für die individuelle Gleichwertigkeit von Modulabschlüssen verabschiedet. Die entsprechende Wegleitung und das Antragsformular werden nun fertiggestellt und anschliessend auf der Internetseite www.epsante.ch aufgeschaltet. Das Verfahren ist kostenpflichtig.