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QSK fällt erste Entscheide zu Gleichwertigkeiten

BP - Fachmann/frau Langzeitpflege und -betreuung

An ihrer dritten Sitzung vom 22. Januar 2016 hat die Qualitätssicherungskommission QSK für die Berufsprüfung Langzeitpflege und -betreuung erste Entscheide zu den Gleichwertigkeiten gefällt.

Gleichwertigkeit der Module

Verschiedene Anbieter führen seit 2006 Kurse im Bereich der Langzeitpflege und -betreuung durch. Seit 2012 sind diese Angebote als Vorbereitungskurse auf die neu entwickelte Prüfungsordnung ausgerichtet. Gemäss den Aufgaben der Qualitätssicherungskommission müssen alle Modulabschlüsse von ihr anerkannt sein. Die QSK hat deshalb im November 2015 ein Verfahren für die Gleichwertigkeit eingerichtet und Fachexpertinnen und Fachexperten eingesetzt, welche die Angebote prüfen sollen.

Erste Entscheide sind gefällt

Die Modulanbieter konnten ihr Angebot auf der Basis eines Rasters zur Gleichwertigkeitsbeurteilung einreichen. Bis Mitte Januar 2016 hatten vier Anbieter ihre Dossiers bereits eingereicht. Diese wurden von je zwei Fachexpertinnen und Fachexperten sorgfältig geprüft. Die Fachexpertinnen und Fachexperten bereiteten auch die Entscheide zuhanden der QSK vor. Diese folgte den Anträgen am 22. Januar 2016. In der Zwischenzeit haben alle Modulanbieter ihr Dossier eingereicht, so dass die QSK am 7. April 2016 weitere Entscheide fällen kann.

Informationsveranstaltungen

In den Monaten Januar und Februar 2016 führte die QSK in Zusammenarbeit mit dem Prüfungssekretariat vier Informationsveranstaltungen in Lausanne, Bern, Zürich und Alpnach durch. Die Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer stellten vorwiegend Fragen zu den Zulassungsbedingungen, zum Beispiel inwiefern die bisher erbrachten Bildungsleistungen für die Prüfungszulassung ausreichen würden.

Diese Frage erlaubt keine pauschale Antwort, weshalb die QSK jedes Dossier einzeln beurteilen muss, bevor sie einen Entscheid fällen kann.

Für Fragen sorgte auch die konkrete Prüfungsdurchführung. Die Leitfäden zu den vier Prüfungsteilen sind noch in Erarbeitung und können nach der Sitzung der QSK vom 7. April 2016, spätestens jedoch am 2. Mai 2016 mit der Publikation der Ausschreibung aufgeschaltet werden.

Ein ebenfalls wichtiges Anliegen war die Berufsausübung:

  • Wo und wie werden die neuen Fachpersonen eingesetzt?
  • Wie wird die Einreihung sein, welche Löhne werden bezahlt?

Die Antworten darauf werden sich im Laufe der Zeit und im Zuge der Umsetzung ergeben.

Die Präsentation der Informationsveranstaltung finden Sie hier.