Die Frist für die Anmeldung zur Prüfung bleibt wie vorgesehen der 17. April 2020. Wegen der Pandemiemassnahmen zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegende Kompetenznachweise können bis zum 30. Juni 2020 nachgereicht werden (die Anmeldung bis zum 17. April ist jedoch zwingend).
Falls die Pandemie-Massnahmen länger als bis zum 30. Juni dauern würden, würde die QSK die Durchführung der Prüfung erneut prüfen.