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Eidgenössische Prüfungen im Gesundheitsbereich

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BP Langzeitpflege und -betreuung

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Prüfungsfrei zum HFP-Diplom

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23 Kandidatinnen und Kandidaten erhalten den Fachausweis

BP - Spezialist-in für angewandte Kinästhetik

23 Kandidatinnen und Kandidaten haben im Herbst 2019 als erste überhaupt die eidgenössische Berufsprüfung Spezialist-in für angewandte Kinästhetik bestanden. Damit sichern sie sich den Fachausweis. Die Erfolgsquote liegt bei 72 Prozent.

Das Interesse an der 2017 in Kraft gesetzten eidgenössischen Berufsprüfung Spezialist-in für angewandte Kinästhetik lag mit 31 Anmeldungen über den Erwartungen.

Prüfungskommission bestätigt die Noten

Die Prüfungskommission "Spezialist-in für angewandte Kinästhetik" hat die Noten aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer anlässlich ihrer Sitzung vom 2. November 2019 in Winterthur unter Aufsicht des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI bestätigt. Damit ist der Weg frei für die Fachausweisübergabe. Diese findet am 30. Januar 2020 im Pflegezentrum Lindenfeld in Suhr statt.

Liste der Absolventinnen und Absolventen 2019

Anmeldefrist für die nächste Prüfung ist der 12. Januar 2020

Das für die Durchführung der Prüfung zuständige Sekretariat EPSanté hat unterdessen bereits mit den Vorbereitungsarbeiten für die zweite Durchführung der eidgenössischen Berufsprüfung Spezialist-in für angewandte Kinästhetik begonnen. Diese findet vom 12. bis 17. Oktober 2020 statt. Anmeldefrist für die Prüfung ist der 12. Januar 2020. Die Details dazu gibt es hier.

Wiederholungsprüfung im Herbst 2020

Kandidatinnen und Kandidaten, die die erste Prüfung nicht bestanden haben, können sich ebenfalls bis zum 12. Januar 2020 für die Wiederholung der nicht bestandenen Prüfungsteile anmelden.

Verkürzte Prüfung gemäss Übergangsbestimmungen

Gemäss Prüfungsordnung Ziff. 9.1. können Kandidatinnen oder Kandidaten, die vor Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung einen von der European Kinaesthetics Association anerkannten Abschluss als Spezialist-in für angewandte Kinästhetik erlangt haben, zur verkürzten Berufsprüfung zugelassen werden. Weitere Infos dazu sind hier einsehbar. Die Anmeldefrist ist auch hier der 12. Januar 2020.