Das Interesse an der 2017 in Kraft gesetzten eidgenössischen Berufsprüfung Spezialist-in für angewandte Kinästhetik lag mit 31 Anmeldungen über den Erwartungen.
Prüfungskommission bestätigt die Noten
Die Prüfungskommission "Spezialist-in für angewandte Kinästhetik" hat die Noten aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer anlässlich ihrer Sitzung vom 2. November 2019 in Winterthur unter Aufsicht des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI bestätigt. Damit ist der Weg frei für die Fachausweisübergabe. Diese findet am 30. Januar 2020 im Pflegezentrum Lindenfeld in Suhr statt.
Liste der Absolventinnen und Absolventen 2019
Anmeldefrist für die nächste Prüfung ist der 12. Januar 2020
Das für die Durchführung der Prüfung zuständige Sekretariat EPSanté hat unterdessen bereits mit den Vorbereitungsarbeiten für die zweite Durchführung der eidgenössischen Berufsprüfung Spezialist-in für angewandte Kinästhetik begonnen. Diese findet vom 12. bis 17. Oktober 2020 statt. Anmeldefrist für die Prüfung ist der 12. Januar 2020. Die Details dazu gibt es hier.
Wiederholungsprüfung im Herbst 2020
Kandidatinnen und Kandidaten, die die erste Prüfung nicht bestanden haben, können sich ebenfalls bis zum 12. Januar 2020 für die Wiederholung der nicht bestandenen Prüfungsteile anmelden.
Verkürzte Prüfung gemäss Übergangsbestimmungen
Gemäss Prüfungsordnung Ziff. 9.1. können Kandidatinnen oder Kandidaten, die vor Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung einen von der European Kinaesthetics Association anerkannten Abschluss als Spezialist-in für angewandte Kinästhetik erlangt haben, zur verkürzten Berufsprüfung zugelassen werden. Weitere Infos dazu sind hier einsehbar. Die Anmeldefrist ist auch hier der 12. Januar 2020.