Krebs_Pru__fung_6.JPG
Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit

lernen – ausbilden – zusammenarbeiten

 slider_isa_d_12.2024.jpg
«Mach Karriere als Mensch»

Neulancierung der Kampagne zur Sicherung der Langzeitpflege

Mehr lesen
 Slider_LouisaLyon_Medallion_gross.jpg
WorldSkills 2024

Ein Medallion for Excellence für Louisa Kistler

Mehr lesen

Anerkennung ausländischer Qualifikationsnachweise im Gesundheitsbereich

Bildungssystematik

Wer seinen Qualifikationsausweis im Ausland erworben hat und diesen in der Schweiz anerkennen lassen möchte, kann sich an das Schweizerische Rote Kreuz SRK wenden. Dieses ist für die Zulassung reglementierter Gesundheitsberufe in der Schweiz zuständig. Antragsstellerinnen und Antragssteller werden von OdASanté jeweils an das SRK verwiesen.

Fachpersonen aus dem Ausland, die ihre Karriere in der Schweiz fortsetzen wollen, können ihre Qualifikationsnachweise über das SRK anerkennen lassen. Dieses Anerkennungsverfahren lohnt sich insbesondere im Zusammenhang mit

  • einer bevorstehenden Anstellung in einem Gesundheitsbetrieb,
  • der Aufnahme einer selbstständigen Berufsausübung in der Schweiz
  • oder mit der Abrechnung von Leistungen mit Kostenbeteiligung der obligatorischen Krankenversicherung.

Anerkennung ausschliesslich über das Rote Kreuz

Das Anerkennungsverfahren liegt im Zuständigkeitsbereich und in der Kompetenz des SRK. Im Rahmen des standardisierten Anerkennungsprozesses stellt das SRK auch die Einträge ins Gesundheitsberuferegister (GESREG) beziehungsweise ins Nationale Register für Gesundheitsberufe (NAREG) sicher.

Diese Regelung gilt für Gesundheitsberufe und Tätigkeiten, die in der Schweiz reglementiert sind. Eine entsprechende Liste ist auf der Webseite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) in deutscher, französischer, italienischer et englischer Sprache verfügbar.

Weiterführende Informationen