Fachpersonen aus dem Ausland, die ihre Karriere in der Schweiz fortsetzen wollen, können ihre Qualifikationsnachweise über das SRK anerkennen lassen. Dieses Anerkennungsverfahren lohnt sich insbesondere im Zusammenhang mit
- einer bevorstehenden Anstellung in einem Gesundheitsbetrieb,
- der Aufnahme einer selbstständigen Berufsausübung in der Schweiz
- oder mit der Abrechnung von Leistungen mit Kostenbeteiligung der obligatorischen Krankenversicherung.
Anerkennung ausschliesslich über das Rote Kreuz
Das Anerkennungsverfahren liegt im Zuständigkeitsbereich und in der Kompetenz des SRK. Im Rahmen des standardisierten Anerkennungsprozesses stellt das SRK auch die Einträge ins Gesundheitsberuferegister (GESREG) beziehungsweise ins Nationale Register für Gesundheitsberufe (NAREG) sicher.
Diese Regelung gilt für Gesundheitsberufe und Tätigkeiten, die in der Schweiz reglementiert sind. Eine entsprechende Liste ist auf der Webseite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) in deutscher, französischer, italienischer et englischer Sprache verfügbar.
Weiterführende Informationen