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SKBQ FaGe verabschiedet Empfehlung zur Anwendung von Subkutaninfusionen

EFZ - Fachmann/frau Gesundheit

Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität FaGe hat zuhanden der Betriebe eine Empfehlung verabschiedet hinsichtlich der Umsetzung von Handlungskompetenz D.4 betreffend die Anwendung von Subkutaninfusionen. Im Folgenden wird diese Empfehlung näher beschrieben.

Im Bildungsplan Fachmann/frau Gesundheit (FaGe) EFZ (S. 38) sind Subkutaninfusionen im Situationskreis zwar aufgeführt, in der Schilderung der Handlungskompetenz (D.4) hingegen nicht erwähnt. Die Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität SKBQ, welche für die Bildungsgrundlagen FaGe EFZ zuständig ist, hat deshalb klärend eine Empfehlung zur Umsetzung von Handlungskompetenz D.4 betreffend die Anwendung von Subkutaninfusionen verabschiedet. Diese Umsetzungsempfehlung trägt den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Betrieben Rechnung und soll einer einheitlichen, gesamtschweizerischen Handhabung dienen.

Empfohlene Umsetzung

Die SKBQ FaGe empfiehlt den Betrieben, Handlungskompetenz D.4 betreffend die Anwendung von Subkutaninfusionen wie folgt umzusetzen:

  1. Die Fachfrau / der Fachmann Gesundheit (FaGe) richtet, verabreicht und wechselt Subkutaninfusionen ebenso wie Infusionen mit peripher venösem Zugang (Infusionen ohne medikamentöse Zusätze richten und bei bestehendem Zugang verabreichen und Infusionen mit bestehenden medikamentösen Zusätzen wechseln). Analog zu den Infusionen mit peripher venösem Zugang übernimmt das Legen des Zugangs die dipl. Pflegefachperson HF/FH.
  2. Der konkrete Einsatz und eine allfällige Kompetenzerweiterung der FaGe betreffend die oben genannte Anwendung von Subkutaninfusionen nach Abschluss der Ausbildung liegt – nach entsprechender Schulung der FaGe – in der Verantwortung des Betriebes. Diese Verrichtungen üben FaGe stets in Delegation aus.

Diese Empfehlung hat die Geschäftsstelle von OdASanté den kantonalen OdA zukommen lassen mit der Bitte um weitere Verbreitung in den Betrieben.