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Ausbildungsoffensive: OdASanté nimmt Stellung

Bildungspolitik

OdASanté hat beim Bundesamt für Gesundheit BAG eine Stellungnahme eingereicht – dies im Zusammenhang mit der Vernehmlassung zum Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsoffensive). Grundsätzlich befürwortet OdASanté die vorgeschlagenen Verordnungsentwürfe, jedoch mit gewissen Vorbehalten.

Der Bundesrat hat am 23. August 2023 die Vernehmlassung zum Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative) eröffnet. Nach Absprache mit ihren Trägerorganisationen hat OdASanté beim BAG fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht. In ihrer Rolle als Interessenvertreterin der Gesundheitsbranche im Bereich Bildung ist OdASanté überzeugt, dass ihre Stellungnahme im kommenden Konsolidierungsprozess angemessen berücksichtigt wird.

Qualität hängt mit Qualifizierung zusammen

OdASanté unterstützt die beabsichtigte Förderung der praktischen Ausbildung im Bereich der Pflege, wie sie in der entsprechenden Verordnung vorgesehen ist. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die Qualität in direktem Zusammenhang mit der Qualifizierung und Motivation von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern zusammenhängt. Damit diese wichtige Aufgabe attraktiv bleibt, sind diesbezüglich besondere Anstrengungen nötig und sollten in der Verordnung angemessen vorgesehen werden.

Nebst der Förderung von praktischen Ausbildungsplätzen ist des Weiteren sicherzustellen, dass die Fachpersonen im Beruf verbleiben und attraktive Arbeitsplätze haben, wo sie entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt werden.

Mehrheitlich Zustimmung

In ihrer Stellungnahme stimmt OdASanté der Verordnung über die Berufsbildung (Berufsbildungsverordnung, BBV; SR 412.101) sowie der Verordnung über die abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes zu.

Eine (teilweise) Überarbeitung schlägt sie indes bei der Verordnung über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Ausbildungsförderverordnung Pflege) sowie bei der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordung, KLV; SR 832.112.31) vor.

Die Argumente zu den genannten Positionen sind in der Stellungnahme zu finden. Zugunsten einer besseren Übersicht wurde diese leicht zusammengefasst und auf folgende Dokumente verteilt:

Die Vernehmlassungsunterlagen gibt es beim Bundesamt für Gesundheit BAG. Auf dessen Seite - unter Dokumente - sind auch sämtliche beim BAG eingegangenen Stellungnahmen zu finden.