Die Verordnung vom 19. November 2003 über die Berufsbildung sieht vor, dass Ziele und Anforderungen an die berufliche Grundbildung alle fünf Jahre hinsichtlich Aktualität, Qualität und Sicherheit zu überprüfen sind. Eine Regelung, die auch für die berufliche Grundbildung Fachmann / Fachfrau Gesundheit EFZ (FaGe) gilt.
Grundlegende Anpassungen angezeigt
Im Auftrag der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität SKBQ FaGe führte OdASanté diese Überprüfung in den Jahren 2022 und 2023 durch. Die Ergebnisse führten zu folgendem Schluss: Es seien grundlegende Anpassungen im Bereich der Gewichtung der einzelnen Handlungskompetenzbereiche und Vereinfachungen im Bereich des Qualifikationsverfahrens angezeigt.
Der Vorstand von OdASanté hat das FaGe-Revisionsprojekt inzwischen freigegeben. Dieses gliedert sich in drei Teile:
- Erarbeitung des Qualifikationsprofils
- Überarbeitung der Bildungsverordnung und des Bildungsplans
- Klärung des Qualifikationsverfahrens.
Im Rahmen des FaGe-Revisionsprojekts sollen die Erkenntnisse aus dem im Juni 2023 abgeschlossenen Projekt “Abschlüsse in Pflege” mitberücksichtigt werden.
Fachpersonen aus allen Versorgungsbereichen
Für die Umsetzung dieser Revision hat OdASanté im zweiten Halbjahr 2023 Fachpersonen aus dem Umfeld des FaGe-Berufs rekrutiert. Sie vertreten die drei Versorgungsbereiche und sollen demnächst von der SKBQ bestätigt werden. Ziel ist, dass diese Fachpersonen ihre Expertise und Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis in den Revisionsprozess einbringen.
Bestehende Bildungserlasse nach wie vor gültig
Die bestehende Bildungsverordnung FaGe (2016) und der Bildungsplan bleiben gültig bis nach Abschluss der Totalrevision und der Inkraftsetzung der Dokumente durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI. Der Projektabschluss ist frühestens per Ende 2025 geplant.
Bei Fragen zum Thema steht Ihnen die Geschäftsstelle von OdASanté gerne zur Verfügung: info@odasante.ch